16. Juli 2026 – dpa

Prozesse

Streit um Beuys-Kunstwerk auf Friedhof

Darf ein Bronze-Kunstwerk von Joseph Beuys, das als Denkmal unter Schutz steht, von einem Friedhof entfernt werden? Diese Frage beschäftigt das Düsseldorfer Verwaltungsgericht.

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Justitia und die Kunst: Beuys-Werk beschäftigt Verwaltungsrichter. , Foto: Martin Gerten/dpa

Ein Kunstwerk von Joseph Beuys beschäftigt die Justiz: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht verhandelt heute (13.00) darüber, ob das 1961 von Beuys gestaltete «Grabmal van der Grinten» auf dem Friedhof im niederrheinischen Kranenburg bleibt oder in ein Museum gebracht wird.

Hinter dem Rechtsstreit verbirgt sich eine in dieser Frage gespaltene Erbengemeinschaft. Zu deren Nachlass gehört das seit 2009 in der Denkmalliste der Gemeinde Kranenburg eingetragenen Baudenkmal «Grabmal Familie van der Grinten». Zum Denkmal gehört eine Bronze von Beuys (1921-1986) aus dem Jahr 1961. Sie zeugt von der jahrzehntelangen Freundschaft des Künstlers mit den Brüdern und Kunstsammlern Hans und Franz Joseph van der Grinten.

Während ein Teil der Erbengemeinschaft möchte, dass das Kunstwerk in ein Museum gebracht wird, ist der andere Teil strikt dagegen - und will, dass die Beuys-Plastik an ihrem Platz auf dem Friedhof bleibt, wo sie als Sehenswürdigkeit in der niederrheinischen Stadt gilt.

Die Gemeinde Kranenburg hatte den Eigentümern erlaubt, das Baudenkmal in das Museum Katharinenhof zu bringen. Gegen diesen Bescheid klagt nun eine der Erbinnen.

Die Brüder van der Grinten waren eifrige Sammler von Beuys-Werken. Die so entstandene große Beuys-Sammlung war ebenfalls schon Zankapfel und Kern eines jahrelangen Rechtsstreits. Sie ist inzwischen im Museum Moyland zu sehen. Beuys zählt zu den bedeutendsten deutschen Künstlern des 20. Jahrhunderts.

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