14. November 2025 – dpa

Zweite Instanz

Schumacher-Erpressung wird neu aufgerollt

Über die gescheiterte Erpressung der Familie von Michael Schumacher wird am Wuppertaler Landgericht neu verhandelt. Wieder müssen drei Männer auf die Anklagebank.

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Das Amtsgericht hatte bis zu drei Jahre Haft verhängt.

Der Fall der versuchten Erpressung der Familie Schumacher wird von Freitag an (9.00) am Wuppertaler Landgericht neu aufgerollt. Nachdem sowohl die Familie als Nebenkläger als auch die drei Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatten, steht das Trio nun erneut vor Gericht.

Die Schumachers waren mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollten 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Der frühere Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher wird seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt.

Ziel der Familie Schumacher als Nebenkläger ist es, dass ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter nicht als Gehilfe, sondern als Mittäter zu einer höheren Strafe verurteilt wird. Er war wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2.400 Euro Geldauflage verurteilt worden. Den mehrfach vorbestraften Hauptangeklagten (54) hatte das Amtsgericht Wuppertal Mitte Februar zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sein Sohn (31) erhielt wegen Beihilfe ein halbes Jahr Haft auf Bewährung.

Für das neue Verfahren sind fünf Verhandlungstage bis Anfang Dezember angesetzt. Vorsitzender Richter ist in dem Prozess Markus Quantius, der Vize-Präsident des Landgerichts. Für den ersten Verhandlungstag sind nach der Verlesung des Urteils des Amtsgerichts die Einlassungen der Angeklagten geplant. Zwei von ihnen hatten bereits in erster Instanz Geständnisse abgelegt, der dritte hatte geschwiegen.

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