04. November 2026 – dpa

Gewalt an Schulen

Schulen in NRW können bei Gefahr mehr durchgreifen

Bis zu zwei Wochen Ausschluss vom Schulbesuch: Das sieht eine geplante Gesetzesänderung für Schüler in NRW vor, die den Schulbetrieb schwer stören. Was Schulen künftig außerdem dürfen.

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Feller will die Handlungssicherheit von Schulleitungen bei konkreten Anhaltspunkten für schwere Störungen des Schulbetriebs oder Gefährdungen von Personen stärken. (Archivbild)

Gegen Gewalt und Bedrohungen durch Schüler sollen Schulen in NRW künftig mehr Durchgriffsmöglichkeiten bekommen. Neben der vorübergehenden Überweisung in eine Parallelklasse oder Lerngruppe können Schüler bis zu vier Wochen vom Unterricht in einem Fach oder mehreren Fächern sowie von Schulfahrten ausgeschlossen werden. Bis zu zwei Wochen können Kinder und Jugendliche auch komplett vom Schulbesuch ausgeschlossen werden.

Das sieht eine Änderung des Schulgesetzes vor, die der Schulausschuss des Landtags mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen beschlossen hat. Die Änderungen müssen noch vom Plenum verabschiedet werden.

Durch eine stärkere Abstufung der möglichen Maßnahmen werde eine noch differenziertere Reaktion als bisher auf die jeweils vorliegende Pflichtverletzung gewährleistet, heißt es in der Begründung. Ein neuer Paragraf ermögliche zudem einen präventiven vorübergehenden Ausschluss vom Schulbesuch, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte ein sofortiges Handeln wegen Gefahr im Verzug erforderlich sei.

Das Gesetz stärke die Handlungssicherheit von Schulen, hatte das Schulministerium bereits nach dem Kabinettsbeschluss mitgeteilt. Schulleitungen erhalten den Angaben zufolge die Möglichkeit, bei konkreten Anhaltspunkten für schwere Störungen des Schulbetriebs oder Gefährdungen von Personen frühzeitig und entschlossen zu handeln. Die Landesregierung setze ihren Kurs fort, Schulen im Umgang mit Gewalt, Bedrohungen und extremistischen Vorfällen konsequent zu unterstützen.

Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW NRW), Ayla Celik, hatte bei einer Anhörung zu dem Gesetz auf die pädagogische Verantwortung für vom Unterricht oder Schulbesuch ausgeschlossene Kinder und Jugendliche verwiesen. «Ich glaube, wir müssen von dem Grundsatz ausgehen, dass der Anspruch der Jugendlichen auf Erziehung und Bildung nicht endet, weil sie für zwei oder vier Wochen woanders geparkt sind», hatte sie gesagt.

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