12. Juni 2026 – dpa

Darknet-Plattform

Politiker-Todeslisten: Fünf Jahre Haft beantragt

Todeslisten und Krypto-Kopfgeld: Ein Dortmunder Rechtsradikaler soll im Darknet zu Mordanschlägen aufgerufen haben. Die Bundesanwaltschaft will ihn für Jahre hinter Gittern sehen.

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Der Angeklagte stellt sich als Justizopfer dar. (Archivbild)

Es geht um Politiker-Todeslisten, Krypto-Kopfgeld und Anleitung zu Mordanschlägen im Darknet: Die Bundesanwaltschaft hat für einen Dortmunder Rechtsradikalen fünf Jahre Haft beantragt. Der 50-jährige Informatiker ist nach Erkenntnissen der Anklage für die inzwischen abgeschaltete Darknet-Plattform «Assassination Politics» (Politik der Attentate) verantwortlich gewesen.

Bei Spendenaufrufen habe er Geld für Attentäter sammeln wollen - das sei als Terrorfinanzierung zu werten. «Sein Handeln zielte auf die Finanzierung von Morden», sagte der Staatsanwalt. Der Mann habe sein hochgradig radikalisiertes Umfeld zu Mordanschlägen aufgerufen, Anleitungen für diese Terrorakte gegeben und sich um deren Finanzierung bemüht.

Mit Attentaten auf bekannte Politiker, darunter auch die Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Angela Merkel (CDU), habe er die Demokratie destabilisieren wollen. Auch zur Tötung von Richtern, Staatsanwälten und Wissenschaftlern habe er aufgerufen.

Reue habe er nicht gezeigt und sich stattdessen als Justizopfer dargestellt, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft. Der Mann muss sich seit Anfang Mai vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten.

Der Virologe Christian Drosten und die Biontech-Gründer hätten ebenso auf seiner Todesliste gestanden wie mehrere ehemalige Bundesminister. Über die Kryptowährung Monero habe der Angeklagte Geld für die Attentate eingeworben. Zudem habe er Anleitungen zum etwa Bau von Bomben und Sprengfallen ins Darknet gestellt.

Auch sogenannte Doxing-Listen mit personenbezogenen Daten von mehr als 1.000 Menschen waren auf den Festplatten des Informatikers gefunden worden, darunter Daten zu Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und dessen Familie.

Der Angeklagte habe ein Teilgeständnis abgelegt und eingeräumt, die Plattform erstellt und betrieben zu haben, erklärte der Staatsanwalt. Seine Täterschaft stehe zweifelsfrei fest. IP-Adresse, Standortdaten und Rechnernutzung zu Zeiten, in denen nur er in der Wohnung gewesen sei, überführten ihn als alleinigen Nutzer der benutzten Computer.

Seine Behauptung, sein Handeln sei nur eine Provokation gewesen und er habe sich überführen lassen wollen, um eine vorherige Verurteilung neu aufrollen zu lassen, sei eine reine Schutzbehauptung.

Mit Monero habe der Informatiker bewusst die Kryptowährung mit dem höchsten Grad an Verschlüsselung und Anonymisierung gewählt, um Geld einzuwerben, so die Anklage. Es sei dem Mann ersichtlich darum gegangen, Anonymität zu wahren und nicht erwischt zu werden.

Gleichzeitig habe er Kontakt zu Gleichgesinnten gesucht mit dem Ziel, seine Plattform bekannt zu machen. Er habe für Attentate auf wörtlich «Politiker und andere Schädlinge» geworben. Dabei habe er extreme Gewaltfantasien offenbart. So hätte die Leiche eines Rechtsanwaltes «an Hunde verfüttert werden» sollen.

Der Rechtsradikale wurde seit 2020 als politisch motivierter Straftäter der Reichsbürger-Szene eingeordnet. In der Corona-Pandemie habe er als Maskenverweigerer auf Polizisten eingeschlagen und zwei von ihnen zum Teil erheblich verletzt. Dafür war der Mann rechtskräftig zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden - nun droht ihm der Widerruf dieser Bewährung.

Es handele sich bei dem Angeklagten um einen überzeugten Anhänger einer völkischen Rassenideologie, erklärte der Staatsanwalt. Er wolle Juden und Menschen mit Migrationshintergrund die Menschenrechte aberkennen.

Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei hatten den Deutsch-Polen im vergangenen November in Dortmund festgenommen. Der Prozess wird am 19. Juni fortgesetzt.

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