02. September 2026 – dpa
Die Schüler in Datteln brauchen neue Tablets für den Unterricht. Eigentlich eine Routinebestellung. Doch wegen der Klage eines Weltkonzerns wird der Fall zum Politikum - mit weitreichenden Folgen.
In einem womöglich folgenschweren Rechtsstreit um die Bestellung neuer Tablets für Schüler will das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch (13.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Der Elektronik-Konzern Samsung klagt gegen die Stadt Datteln im nördlichen Ruhrgebiet. Denn die wollte für ihre Schulen neue iPads des Herstellers Apple nachbestellen. Samsung verlangt hingegen, dass die Ausschreibung keinen Hersteller bevorzugen dürfe.
Das Urteil könnte grundsätzliche Auswirkungen auf die Beschaffung von Technik an Schulen und Behörden haben. Es geht um die Frage, ob öffentliche Auftraggeber bei der Bestellung von IT-Geräten einem Betriebssystem treu bleiben dürfen, um doppelte Wartungskosten zu vermeiden. «Je nachdem, wie das Urteil ausfällt, wird man sich das in allen Kommunen ganz genau angucken müssen», sagte Thilo Waasem, Schuldezernent des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebunds.
Für die Stadt Datteln hätte es ein Routinevorgang sein können: Die Stadt wollte 650 in die Jahre gekommene iPads ersetzen, die an den Schulen genutzt werden. Der Auftrag dafür wurde öffentlich ausgeschrieben. Dabei habe die Stadt aber betont, dass sie wieder iPads anschaffen wolle - also Tablets der Marke Apple, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts.
Andere Hersteller mit anderen Betriebssystemen wurden dadurch ausgeschlossen. Ein durchaus übliches Verfahren, das bislang von vielen Städten so angewandt wird.
Die Stadt Datteln selbst will sich inzwischen nicht mehr zu dem Rechtsstreit äußern und verweist auf das laufende Verfahren. In einem früheren Interview erklärte Jörn Rasmußen, IT-Leiter und Digitalisierungsbeauftragter der Stadt, der «WAZ»: «Ein Systemwechsel wäre mit ganz erheblichen Komplikationen verbunden und der Stadt Datteln nicht zumutbar.» Deshalb wolle man bei Apple-Geräten bleiben.
Apple-Konkurrent Samsung will das nicht hinnehmen. Seit Monaten geht der Tech-Gigant juristisch gegen die 36.000-Einwohner-Stadt vor. «Wir möchten den Wettbewerb gesichert sehen. Deshalb plädieren wir an der Stelle für offenere Standards und produktneutrale Ausschreibungsverfahren», sagte eine Unternehmenssprecherin.
Wenn sich Schulen und Kommunen einseitig an einen Hersteller binden, reduziere das die Flexibilität und Wirtschaftlichkeit bei der technologischen Weiterentwicklung. «Schülerinnen und Schüler verdienen eine moderne Lernumgebung, die Innovation herstellerunabhängig fördert», hieß es in einem Samsung-Statement.
Für die Elektronik-Konzerne geht es um einen riesigen Markt. An den Schulen gehören Tablets mittlerweile überall zur Standard-Ausrüstung im Unterricht. Schülerinnen und Schüler nutzen die Geräte, um Daten und Lernvideos im Internet zu finden, auf Lernapps zuzugreifen oder Präsentationen zu erstellen.
Die Tablets sind fast überall in die Jahre gekommen. Viele Kommunen haben ihre Geräte in den Jahren ab 2019 angeschafft, als Bund und Länder über den Digitalpakt Schule 6,5 Milliarden Euro bereitgestellt haben. Jetzt müssen Tausende Tablets ausgetauscht werden.
Außerdem sollen bald die ersten Mittel aus dem Digitalpakt 2.0 ausgeschüttet werden, in dem Bund und Länder noch einmal fünf Milliarden Euro bereitstellen, um die technische Infrastruktur der Schulen zu verbessern. «In vielen Kommunen stehen jetzt Entscheidungen darüber an, wie sie die Schulen mit neuen Endgeräten ausstatten», sagte Waasem. Für die Hersteller von IT-Geräten geht es also erneut um sehr lukrative Aufträge.
Mit dem Verfahren gegen die Stadt Datteln könnte Samsung grundsätzlich von der Justiz klären lassen, welche Spielregeln bei der Bestellung neuer Technik für die Schulen gelten.
In erster Instanz wurde die Klage des Elektronik-Konzerns zurückgewiesen, Samsung zog daraufhin vor das Oberlandesgericht Düsseldorf. Rein rechtlich sei es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, dass sich eine Kommune schon bei der Ausschreibung auf ein bestimmtes Produkt oder eine Marke festlege, erläuterte die Gerichtssprecherin. Doch die Voraussetzungen dafür seien eng gefasst. Ob sie im Fall der iPads für die Schüler in Datteln vorliegen, muss der zuständige Senat beurteilen.
Viele Schülerinnen und Schüler in Datteln müssen deshalb weiter ohne Tablets im Unterricht auskommen. «Wir haben aktuell mit den Grundschulen vereinbart, dass erste Klassen vorerst nicht mit neuen Geräten ausgerüstet werden und im Unterricht zunächst auf Tablets verzichten», sagte der städtische IT-Leiter Rasmußen im März der «WAZ». Die Stadt hofft, den Rechtsstreit schnell beenden zu können.