10. Juni 2026 – dpa

Rettungseinsätze

Kommunen: Gebühren für Rettungseinsätze sind nicht vom Tisch

Die Krankenkassen wollen die Kosten für bestimmte Rettungseinsätze nicht mehr bezahlen. Nun gibt es einen Lösungsvorschlag des Landes. Doch der könnte für Patienten womöglich teuer werden.

k3ratwajyc-v1-ax-s2048.jpeg
Wer zahlt für den Rettungsdienst? Die Fronten in dem Streit sind seit Monaten festgefahren. (Symbolbild), Foto: Marcel Kusch/dpa

Im Streit um die Kosten für Rettungsdienst-Einsätze sind die drohenden hohen Eigenanteile für Patienten aus Sicht der Kommunen noch längst nicht vom Tisch. Der Kompromissvorschlag der Landesregierung sei aus seiner Sicht «enttäuschend», sagte der Vorsitzende des NRW-Städtetags, Thomas Kufen (CDU). «Das ist viel weniger, als wir uns erhofft haben.» Kommunen könnten nun rechtlich gezwungen sein, die Patienten für Rettungsdienst-Einsätze zur Kasse zu bitten, heißt es von den kommunalen Spitzenverbänden in NRW.

Die Rede ist von mehreren hundert Euro pro Einsatz, eventuell sogar von mehr als 1.000 Euro. Genau dieses Szenario sollte eigentlich verhindert werden. «Das Schlimmste wäre, wenn am Ende die Bürgerinnen und Bürger nicht den Notruf wählen - aus Sorge, dass sie den Rettungswagen nicht bezahlen können», sagte Kufen.

Konkret dreht sich der Streit um sogenannte Fehlfahrten. Das sind Rettungseinsätze, bei denen der Patient am Ende nicht ins Krankenhaus gebracht wird - etwa, weil ihm vor Ort geholfen wird oder weil er gestorben ist. Die Kosten für solche Fehlfahrten - laut NRW-Städtetag immerhin rund 250 Millionen Euro pro Jahr - wurden bislang auf alle anderen Einsätze umgelegt und so verrechnet. Doch das wollen die Krankenkassen nicht mehr mitmachen. Sie argumentieren, dass sie aufgrund geltender Bundesgesetze für solche Fehlfahrten gar nicht bezahlen dürften.

Die Landesregierung hatte den Kommunen am Dienstag vorgeschlagen, zu akzeptieren, dass die gesetzlichen Krankenkassen für einen Teil der Einsätze nicht mehr voll bezahlen. Auf den restlichen Kosten würden die Kommunen zunächst sitzenbleiben, denn sie sind für den Rettungsdienst zuständig.

Eine solche Lösung reiße aber ein «riesiges Finanzierungsloch bei den Städten und Gemeinden», sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebunds. Die Kommunen dürften diesen Fehlbetrag schon rein rechtlich nicht einfach aus Steuermitteln ausgleichen - sondern seien verpflichtet, über die Erhebung von Gebühren nachzudenken.

Laut Kommunalabgabengesetz und Gemeindeordnung «darf der Rettungsdienst durch die kommunalen Haushalte nicht steuerfinanziert werden», betonte der Sprecher des Städte- und Gemeindebunds. «Der Rettungsdienst ist eine individuell zurechenbare Leistung, und daher hat die Gebührenerhebung hier rechtlichen Vorrang.» Heißt: Wenn die Krankenkassen die Kosten nicht komplett bezahlen, müsste der Fehlbetrag bei den Patienten in Rechnung gestellt werden.

Auch der Landkreistag betont: «Generell sind Rettungseinsätze für die Patienten wegen der geltenden Rettungsdienstgebührensatzungen der Kommunen gebührenpflichtig.»

Nachdem es in den monatelangen Verhandlungen zwischen Kommunen und den Versicherungen zu keiner Einigung kam, griff das Land nun ein Angebot der Krankenkassen auf und strickte daraus einen Lösungsvorschlag.

Demnach würden die Krankenkassen in diesem Jahr noch die Hälfte der Kosten für Fehlfahrten übernehmen. Allerdings soll diese Regelung auch nur gelten, solange der Anteil der Fehlfahrten an allen Einsätzen nicht über 15 Prozent steigt. Tatsächlich sind es in vielen Städten bis zu 25 Prozent.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sieht in diesem Weg eine Lösung. «Mit dem Musterbeschluss legen wir eine sowohl für die Krankenkassen als auch für die Kommunen tragfähige Übergangslösung vor», schrieb er an den Gesundheitsausschuss des Landtags.

Die Übergangslösung soll ohnehin nur für das Jahr 2026 gelten. Ab dem kommenden Jahr soll die Finanzierung des Rettungswesens durch eine bundesweite Reform der Notfallversorgung umstrukturiert werden.

Die SPD-Fraktion warf der Landesregierung vor, den Kommunen «ein Friss oder stirb-Angebot» vorgelegt zu haben. Der Lösungsvorschlag bleibe «weit hinter dem zurück», was Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gebraucht hätten, kritisierte Fraktionsvize Lisa-Kristin Kapteinat.

Welche Kosten den Patienten drohen könnten, wenn die Krankenkassen nicht mehr für Fehlfahrten zahlen, zeigen zwei konkrete Beispiele:

Die Stadt Essen hatte Ende vergangenen Jahres beschlossen, wegen des Streits um die Fehlfahrten von allen Patienten, die einen Krankenwagen rufen, 267 Euro pro Einsatz zu kassieren. Die Regelung wurde aber vorerst wieder zurückgenommen. Der Kreis Steinfurt hat sogar angekündigt, allen Patienten 1.173 Euro für den Einsatz eines Rettungswagens in Rechnung zu stellen. Hinzu kämen 1.068 Euro, falls auch ein Notarzt benötigt werde.

Um das zu verhindern, könnten einige Städte nun versuchen, einen halb-legalen Lösungsweg einzuschlagen: Städtetagspräsident Kufen, der auch Oberbürgermeister der Stadt Essen ist, will trotz aller rechtlichen Bedenken die entstehende Finanzierungslücke erst einmal durch Gelder aus seinem Haushalt decken - also aus Steuermitteln. «Das steht dann natürlich unter Genehmigungsvorbehalt der Kommunalaufsicht. Und wenn die das geprüft haben, dann haben wir Klarheit», sagte Kufen.

Letztlich geht er davon aus, dass das Land beide Augen zudrücken und diese Lösung akzeptieren wird. Dann müssten die Patienten zumindest in Essen keinen Gebührenbescheid befürchten, wenn sie einen Rettungswagen rufen.

Weitere Meldungen

undefined
Antenne Niedersachsen
Audiothek