18. September 2026 – dpa
Warum gibt es bei kommerziellen Angeboten wie Musikschulen oder Jugendreisen keine verbindlichen Regeln zum Kinderschutz? Der Landtag berät über mögliche Regulierungen.
Lücken im Kinderschutz sind am Freitag (10.00 Uhr) Thema im Düsseldorfer Landtag. Nach dem jahrelangen Ausbau des Kinderschutzangebots im öffentlichen Raum sehen die Regierungsfraktionen und die SPD-Opposition in Nordrhein-Westfalen Handlungsbedarf bei kommerziellen Angeboten.
Im kommerziellen Raum gebe es bislang keine verbindlichen Kinderschutz-Standards, stellen sie in ihrem gemeinsamen Antrag fest. Das solle die Landesregierung nun auf den Prüfstand stellen.
Im Blick haben die Fraktionen kommerzielle Angebote, die als gewerbliche beziehungsweise privatwirtschaftlich organisierte Leistungen ausdrücklich an Kinder und Jugendliche gerichtet sind. Als Beispiele nennen sie etwa Nachhilfe- und Sprachkurse, Musikschulen, sportliche und freizeitpädagogische Angebote, Ferienfreizeiten oder Jugendreisen.
«Anders als in der Kinder- und Jugendhilfe bestehen hier bislang keine einheitlichen, verbindlichen Anforderungen an Kinderschutz-Standards», heißt es in dem Antrag. Gleiches gelte für Anforderungen an Qualifikation und Überprüfung von Personal. Die Landesregierung solle daher abklären, ob Regulierungen erforderlich und gegebenenfalls in das Landeskinderschutzgesetz aufzunehmen seien.