09. Juli 2026 – dpa

Terroranschlag

Keine Hinweise auf Mittäter beim Solinger Anschlag

NRW-Innenminister Reul sieht nach erneuter Prüfung keine Hinweise auf ein Netzwerk oder Mittäter beim Solinger Anschlag. Was die Ermittlungen zum Umfeld des Täters ergaben.

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Reul stellte Ergebnis erneuter Prüfung des Solingen-Anschlags vor. (Archivbild)

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sieht nach einer erneuten Prüfung keine Hinweise auf Mittäter oder ein islamistisches Netzwerk des Attentäters von Solingen in Deutschland. «Es gab und gibt kein Netzwerk in NRW, mit dem die Tat geplant wurde», sagte Reul. Anlass für die erneute Überprüfung seien Medienberichte und Spekulationen über mögliche Komplizen gewesen.

Zwar habe der als Einzeltäter rechtskräftig verurteilte Attentäter Issa al H. die Telefonnummer eines islamistischen Gefährders, der einen Anschlag auf die Fußball-Europameisterschaft 2024 geplant haben soll, in seinen Handy-Kontakten gehabt, es sei trotz umfassender Prüfung aber keine Kommunikation mit diesem entdeckt worden. Umgekehrt habe der Gefährder die Handy-Nummer von Issa al H. nicht besessen.

Der Gefährder war vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu einem Mann aus einer Unterkunft in Münster sagte Reul, Ermittler hätten diesen nach dem Anschlag sehr genau überprüft, weil er schon einen Monat zuvor die Unterkunft des späteren Täters in Solingen besucht habe. Seine Wohnung sei durchsucht und ein Mobiltelefon ausgewertet worden. Hinweise auf eine Beteiligung an der Tat hätten sich jedoch nicht ergeben. Der Mann sei im Dezember 2024 abgeschoben worden.

Der Hinweis eines Bielefelder Staatsschützer auf zwei Gefährder mit Bezug zu Solingen sei gut und richtig gewesen, auch ihre Überprüfung habe aber ergeben, dass sie mit dem Anschlag nichts zu tun hatten.

Zu einem Protokollhinweis einer Sicherheitskonferenz im August 2024 nach dem Anschlag, wonach über Issa al H. bereits im Juni 2024, also vor dem Anschlag, in der Konferenz gesprochen worden sei, sagte Reul, dabei habe es sich um einen Protokollfehler gehandelt, der inzwischen korrigiert worden sei. Im Sitzungsprotokoll der Juni-Sitzung werde Issa al H. nicht erwähnt.

Es bleibe dabei: Zum Tatzeitpunkt sei Issa al H. für die Sicherheitsbehörden ein unbeschriebenes Blatt gewesen. Es gebe zwar Berührungspunkte zu Islamisten, aber keine tatbezogenen Kontakte.

So habe Issa al H. vor seiner Zeit in Solingen in einer Unterkunft in Paderborn gelebt und dort Kontakt zu einer Person gehabt, die im Oktober 2024 als «relevante Person» der islamistischen Szene eingestuft worden sei. Auch zwischen diesen beiden, die ihre Nummern wechselseitig gespeichert hatten, sei keine anschlagsrelevante Kommunikation festgestellt worden. Issa al H. habe mehr als 300 Kontakte in seinem Handy gespeichert.

Am 23. August 2024 hatte der Syrer Issa al H. auf einem Stadtfest in Solingen drei Menschen mit einem Messer getötet und viele weitere verletzt. Die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) hatte den Anschlag für sich reklamiert. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat den Syrer zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Ein Untersuchungsausschuss des Landtags NRW überprüft weiterhin, ob es vor oder im Zuge des Anschlags zu Fehlern und Versäumnissen gekommen ist. Die Bundesanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit dem Solinger Terroranschlag gegen drei weitere Personen, bei denen es sich um Kontaktpersonen des Attentäters im Messengerdienst Telegram handelt und die im Ausland vermutet werden.

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