23. Juli 2026 – dpa
Der Berufskraftfahrer fälschte Urkunden und erschlich sich damit Jobs als Notfallsanitäter. Ein Einsatz endete tödlich. Nun verurteilte das Landgericht Kleve den 30-Jährigen.
Ein vermeintlicher Notfallsanitäter, der ohne die erforderliche Qualifikation bei zahlreichen Einsätzen tätig gewesen ist, ist zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung verurteilt worden. Das Landgericht Kleve am Niederrhein sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige sich mit gefälschten Dokumenten immer wieder Einsätze als Rettungssanitäter und Notfallsanitäter erschlich. Ein Fall endete 2025 tödlich für einen Patienten.
Die schwerwiegenden Fehlhandlungen des Angeklagten hätten den Tod des Patienten herbeigeführt, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard van Gemmeren. Er sprach von einem «erschreckenden Sachverhalt» und einer «gemeingefährlichen Hochstapelei». Der 30-Jährige leide unter «einer Art Größenwahn». Seine Verurteilung sei «haarscharf am Mord vorbei» erfolgt. Die Frage für das Gericht sei gewesen: «Zehn Jahre oder lebenslang?»
Die Anklage hatte acht Jahre und sechs Monate wegen Totschlags und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung gefordert. Sie warf dem Deutschen vor, dass er bei einem Einsatz im August 2025 in Kamp-Lintfort einem schwer kranken Mann ein ungeeignetes Medikament verabreichte und zudem verhinderte, dass ein Notarzt hinzugezogen wurde. Der Patient starb.
Das Verhalten des Angeklagten sei «kausal für das Versterben» gewesen. Zum Motiv sagte Staatsanwalt Marco Held, der 30-Jährige habe aus «übersteigertem Geltungsbedürfnis» gehandelt.
Die Verteidigung plädierte auf eine Strafe von 18 Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und neun Monaten für Urkundenfälschung. Rainer Pohlen, der Verteidiger des 30-Jährigen, verwies darauf, dass der Angeklagte bereits elf Monate in U-Haft sitzt. Der Tod des chronisch herzkranken 80-Jährigen, der schon mehrere Herzinfarkte erlitten habe, sei wohl unvermeidbar gewesen.
Der 30-Jährige hatte zu Prozessbeginn vor einer Woche eingeräumt, dass er sich wiederholt mit falschen Unterlagen als Notfallsanitäter ausgegeben habe. Er habe aber nicht schaden, sondern Menschen helfen wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.
Ein Gutachter sagte in dem Verfahren, er gehe davon aus, dass auch bei früher Hinzuziehung eines Notarztes der schwer vorerkrankte 80 Jahre alte Patient keine «hinreichend große Wahrscheinlichkeit gehabt hätte, diese Notfallsituation zu überleben». Auch die Gabe der beiden Medikamente durch den Angeklagten stufte der Chirurg und Notarzt als «normal» und «routinemäßig» ein.
Ein anderer medizinischer Sachverständiger kam zu gegensätzlichen Ergebnissen. Wären schnell ein Notarzt hinzugerufen und die richtigen Maßnahmen getroffen worden, so «hätte der unmittelbare Tod des Patienten verhindert werden können». Das habe der Angeklagte aber aktiv unterlassen. Der 30-Jährige habe ungeeignete Medikamente verabreicht und auch weitere Fehler gemacht.
Er habe weitere 23 Einsätze des Angeklagten gesichtet, schilderte der Gutachter weiter. Überall sei er auf Fehler oder zumindest Schwächen gestoßen. Der Angeklagte verfüge nur über «minimales Halbwissen» eines Laien.
Die drei Töchter des Verstorbenen traten in dem Fall als Nebenklägerinnen auf. Der Angeklagte entschuldigte sich bei ihnen. «Es tut mir leid. Ich kann es nicht mehr gutmachen, ich weiß.»