17. Juni 2026 – dpa

Wende

Gericht stoppt vorerst Abschussgenehmigung für Wolf bei Olpe

Ein Wolf im Kreis Olpe darf abgeschossen werden, weil das Tier in der Region mehrere Schafe tötete. Das entschied der Landkreis. Ein Gericht stoppte die Abschussgenehmigung nun vorerst.

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Ein Gericht stoppt eine Wolf-Abschussgenehmigung des Kreises Olpe. (Archivbild)

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die vom Kreis Olpe erteilte Genehmigung für den Abschuss eines bestimmten Wolfes vorläufig gestoppt. Das Tier «GW1896m» habe allein im April 35 Schafe und Lämmer in der Gemeinde Wenden getötet, hatte der Kreis zur Begründung mitgeteilt. Nach einem Eilantrag des Verbandes Naturschutzinitiative habe das Gericht nun entschieden, dass das Tier vorläufig nicht abgeschossen werden dürfe, erläuterte eine Gerichtssprecherin auf dpa-Anfrage.

Die untere Jagdbehörde hatte in der vergangenen Woche mit Zustimmung des NRW-Landwirtschaftsministeriums die Abschussgenehmigung erteilt. Damit sollte erstmals in Nordrhein-Westfalen das seit Anfang April geltende geänderte Bundesjagdrecht umgesetzt werden. Demnach darf eine sogenannte «Entnahme» von Wölfen unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, etwa zur Verhinderung land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher Schäden.

Laut Verwaltungsgericht ist diese Abschussgenehmigung nun aber faktisch ausgesetzt, bis eine Entscheidung in dem Eilverfahren erfolgt. Wie lange das dauere, sei ungewiss, sagte die Gerichtssprecherin. In dem sogenannten Hängebeschluss werde zur Begründung angeführt, dass «der Eintritt vollendeter Tatsachen» - also der Abschuss des Wolfes - verhindert werden solle.

Aus Sicht der Naturschutzinitiative hätte die jagdrechtliche Genehmigung zur «Entnahme» des Wolfs nicht erteilt werden dürfen, daher habe man am Dienstag den Eilantrag gestellt. Die von der Behörde angewandte Vorschrift verstoße gegen EU-Recht, meint der Verband. Vorgaben aus der FFH-Richtlinie, die den Wolf noch immer schütze, seien nicht vollständig umgesetzt worden. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ist ein zentrales Naturschutzgesetz der Europäischen Union.

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