18. August 2026 – dpa
Wer Schulkinder unentschuldigt vom Unterricht fernhält, riskiert Bußgelder bis zu 1.000 Euro. Für wen es besonders teuer werden kann.
Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr fast 12.000 Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet - rund 25 Prozent mehr als 2024. Mehr als 1.100 dieser Verfahren standen gesichert im Zusammenhang mit Ferien. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den fünf Bezirksregierungen des Landes ergeben.
Um unerlaubte Ferienverlängerung geht es etwa, wenn Kinder vor Beginn der Ferien nicht zum Unterricht geschickt werden, um einen Billig-Flug zu ergattern. Die Bezirksregierungen Detmold und Köln differenzieren solche Fehlzeiten allerdings nicht, sondern erfassen in ihrer Statistik bloß die Gesamtzahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Schulpflicht. Somit sind bei den Ferien-Verstößen in NRW nur die Zahlen der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster berücksichtigt.
Für das laufende Jahr haben die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Köln und Münster insgesamt bereits 5.118 neue Bußgeldverfahren eingeleitet. Düsseldorf hat noch keine belastbaren Zahlen für 2026.
Allein Münster weist nach einer Gesamtzahl von 2.935 Verfahren 2025 in diesem Jahr schon 2.033 aus - davon aktuell 265 im Zusammenhang mit Schulferien bis einschließlich Pfingsten. Arnsberg hat bis zum 31. Juli schon 1.806 Bußgeldbescheide ausgestellt - 210 davon im Zusammenhang mit Ferien.
Beurlaubungen, um etwa einen günstigen Ferienflieger buchen zu können, seien unzulässig, erklärte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf. Ein Runderlass des Schulministeriums habe dazu klare Vorgaben: «Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.»
Wer trotzdem direkt vor oder nach den Ferien unentschuldigt fehlt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Die Sorgeberechtigten können für jedes einzelne Schulkind zur Kasse gebeten werden. Zusätzlich kann gegen Schüler ab 14 Jahren noch ein weiteres Bußgeld verhängt werden - etwa, wenn Jugendliche ohne ihre Eltern in den Urlaub fahren. Bei volljährigen Schülern richte sich das Verfahren ohnehin gegen sie selbst, erläuterte die Düsseldorfer Sprecherin.
Jenseits der 1.000-Euro-Höchstgrenze sei im Grundsatz mit einer Geldbuße von 10 Euro bei Schulpflichtverstößen ohne Ferienzusammenhang und bis zu 80 Euro mit Ferienzusammenhang pro unentschuldigtem Fehltag zu rechnen. Wenn im Fall einer Krankmeldung eines Schülers begründete Zweifel bestehen, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen.
Die Bezirksregierungen sind in solchen Fällen zuständig für Gymnasien, Gesamt-, Real-, Sekundarschulen und Berufskollegs. An Grundschulen sowie den meisten Förder- und Hauptschulen werden die Verfahren hingegen von den Schulämtern der Städte und Kreise geführt. Deren Fälle werden von den Mittelbehörden nicht erfasst.
Die mit Abstand höchsten Zahlen hat erneut die Bezirksregierung Düsseldorf zu vermelden: Hier gab es seit 2021 (1.855 Verfahren) einen stetigen Anstieg der Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Schulpflichtverletzungen auf zuletzt fast 4.000 (2025). Die zwischen 2021 und 2024 ebenfalls kontinuierlich von damals 189 auf 557 gekletterten Verfahrenszahlen im Zusammenhang mit Ferien verzeichneten hingegen im vergangenen Jahr erstmals wieder einen Rückgang auf 318 Fälle.