29. September 2026 – dpa
Ist es für Kinder mit Handicap in jedem Fall besser, in einer allgemeinen Schule gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet zu werden? Das wird auch im Landtag abgewogen.
Die schwarz-grüne Landesregierung will an Förderschulen in Nordrhein-Westfalen festhalten. Das hat Schulministerin Dorothee Feller jetzt in einem Bericht an den Fachausschuss des Landtags klargestellt. Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sollten die Möglichkeit behalten, zwischen speziellen Förderschulen und gemeinsamem Lernen in allgemeinen Schulen zu wählen, unterstrich die CDU-Politikerin. So sei es auch im Schulgesetz des Landes verankert.
Inklusive Bildung steht an diesem Mittwoch auf der Tagesordnung des Schulausschusses. Nach Zahlen des Ministeriums werden aktuell von insgesamt mehr als 172.000 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützung mit rund 96.000 die meisten an Förderschulen unterrichtet - die übrigen gut 76.000 an allgemeinen Schulen.
«Die Forderung, zugunsten der Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens an den allgemeinen Schulen die Förderschulen abzuschaffen, ignoriert den Wunsch vieler Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bzw. einer Behinderung, diese an einer Förderschule unterrichten zu lassen», argumentierte Feller in ihrem Bericht. Deshalb teile sie hier die Position des Deutschen Instituts für Menschenrechte nicht.
«Jedes Kind ist einzigartig – und hat das Recht auf bestmögliche Förderung», unterstrich die Schulministerin. «Jedes Kind soll entsprechend seinen Begabungen, Voraussetzungen und Fähigkeiten optimal gefördert werden, im Unterricht wird daher sowohl individualisiertes als auch gemeinsames Lernen in der Lerngruppe ermöglicht.»