14. Juni 2026 – dpa
Wegen Schmierereien gegen Friedrich Merz gab eine Hausdurchsuchung bei einer jungen SPD-Frau. Doch ein Anfangsverdacht erhärtet sich nicht. Was die Auswertung von Nachrichten und Spraydosen offenbart.
Nach Anti-Merz-Schmierereien im sauerländischen Menden hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen eine SPD-Nachwuchspolitikerin sowie einen zweiten Beschuldigten eingestellt. Ein für eine Anklage erforderlicher Tatverdacht habe sich nicht ergeben, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Arnsberg der Deutschen Presse-Agentur.
«Die Beschuldigten haben die Begehung der Tat bestritten beziehungsweise sich nicht zu dem Vorwurf eingelassen», so die Sprecherin. «Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel hat den nach Bewertung der Staatsanwaltschaft bestehenden Anfangsverdacht nicht erhärten können.»
Hintergrund: Nachdem Ende Januar 2025 vor einem Auftritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in Menden Schmierereien rund um die Schützenhalle gefunden worden waren, hatte es im April des Jahres Hausdurchsuchungen bei der SPD-Nachwuchspolitikerin und im Elternhaus eines Bekannten gegeben.
Für die damals 17-Jährige war der ehemalige Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) als Anwalt gegen die Durchsuchung vorgegangen und hatte vor dem Landgericht Arnsberg Recht bekommen. Das Landgericht bewertete die Aktion als unrechtmäßig. Nach früheren Angaben des Justizministeriums konnten die beschlagnahmten Gegenstände - unter anderem hatte man Handys und Spraydosen gefunden - dennoch ausgewertet werden.
Dazu hieß es jetzt von der Staatsanwaltschaft: «Soweit auf einem der sichergestellten Mobiltelefone und auf einem Notizzettel Nachrichten aufgefunden wurden, die ein Sprayen und damit im Zusammenhang stehende Planungen zur Tatzeit und in Tatortnähe thematisieren, handelt es sich dabei um ein Sprayen mit Sprühkreide auf einer gegen die Politik der CDU geplanten Demonstration, von dem letztlich Abstand genommen worden ist. Dies wurde durch eine weitere Zeugin bestätigt.»
Und weiter: «Soweit bei einer der Durchsuchungen diverse Farbspraydosen aufgefunden wurden, die grundsätzlich für die Tatbegehung in Betracht kommen, ist dies unter Berücksichtigung der im Strafverfahren geltenden Beweisgrundsätze nicht ausreichend, um über die bestehende Indizwirkung hinaus eine Tatbeteiligung nachzuweisen.»
Anwalt Kutschaty sagte der dpa: «Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens war nach über 14 Monaten längst überfällig. Schon nach der rechtswidrigen Hausdurchsuchung war klar, dass meine Mandantin mit dem Vorfall nichts zu tun hat. Eine junge Frau aber trotzdem noch über ein Jahr dem Druck des offenen Verfahrens auszusetzen, war nicht korrekt.»