16. Oktober 2026 – dpa

Essen

Befreiter Häftling schon als Jugendlicher verurteilt

Der aus einer JVA befreite Untersuchungsgefangene war schon als Jugendlicher mehrfach verurteilt worden. Was das NRW-Justizministerium über seine weitere Strafgeschichte berichtet.

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Polizisten machen Bilder vom Tatort.

Der in Essen befreite Untersuchungsgefangene ist nach Angaben aus dem NRW-Justizministerium bereits als Jugendlicher mehrfach straffällig geworden. Er sei damals zweimal wegen teils schweren bandenmäßigen Diebstahls zu Jugendstrafen verurteilt worden, sagte eine Vertreterin des Ministeriums bei einer Sondersitzung des Landtags in Düsseldorf.

Die Vollstreckung beider Strafen sei zur Bewährung ausgesetzt und später erlassen worden. Die Vertreterin bezeichnete den Mann als «erheblich, auch einschlägig vorbestraft».

Ein Auszug aus dem Bundeszentralregister habe zum 24. März 2025 insgesamt acht Einträge enthalten, berichtete sie. Nach den Jugendstrafen sei der Mann unter anderem wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstößen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz zu Geldstrafen und Jugendarresten verurteilt worden.

Das Landgericht Essen habe ihn später wegen bewaffneten Drogenhandels in nicht geringer Menge zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich sei seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Diese sei bis zum 10. November 2020 vollzogen worden.

In einem Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sei er - wie bereits bekannt - zu zwölf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Zu einem weiteren Verfahren wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Bedrohung nannte die Vertreterin eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Auch diese Strafe ist noch nicht rechtskräftig.

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