30. Juli 2026 – dpa
Eine Düsseldorfer Anwältin muss nach Beleidigungen gegen Einsatzkräfte 1.000 Euro zahlen. Es geht um einen Vorfall aus dem Jahr 2023.
Wegen Beleidigung von Rettungskräften, Polizisten und Rheinbahn-Mitarbeitern hat das Amtsgericht Düsseldorf eine Rechtsanwältin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro (40 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Für die Richterin stand nach Anhörung der betroffenen Zeugen fest, dass die 40-jährige Juristin vor dreieinhalb Jahren in Düsseldorf eine Notfallsanitäterin sowie zwei Sicherheitskräfte der Rheinbahn als «Scheiß Ausländer» beleidigt und einen Polizisten als «kleinen Pisser» beschimpft hatte.
Die Anwältin sei damals stark alkoholisiert und damit nur vermindert schuldfähig gewesen. Die Angeklagte, die sich im Prozess selbst vertrat, betonte, sie könne sich an nichts erinnern. Ein Atem-Alkoholtest hatte bei der Frau später einen Wert von 1,4 Promille ergeben. Gegen einen Strafbefehl in Höhe von 6.000 Euro hatte sie Einspruch eingelegt, weswegen es zum Prozess kam.
Die Juristin war Mitte Januar 2023 gegen Mitternacht in einer Düsseldorfer U-Bahnstation aufgefallen. Der Anklage zufolge war sie erheblich angetrunken und hatte sich dort erbrochen. Zwei Security-Kräfte der Rheinbahn hatten die Frau gefunden und die Rettungskräfte verständigt.
Nachdem sich die Angeklagte dann von den Sanitätern weder helfen lassen noch den Sicherheitskräften ihre Personalien geben wollte, wurde sie ausfallend - kurz darauf auch gegenüber den hinzugerufenen Polizisten. Der Polizist, den sie seiner Aussage zufolge als «kleinen Pisser» bezeichnet hatte, beschrieb die Situation so: «Alle wollten Ihnen helfen, keiner wollte Ihnen Böses.»
Die Frau war der Polizei in der Nacht schon an anderer Stelle aufgefallen. Laut Gericht hatte sie sich zuvor in einem Taxi erbrochen und geweigert, die Reinigungskosten zu übernehmen.
Der Fall wird die Justiz voraussichtlich weiter beschäftigen. Im Anschluss an die Verhandlung erklärte die angeklagte Anwältin auf Nachfrage: «Ich mach' weiter.»
Die 40-Jährige hatte mit Verweis auf ihre Einkommenslage eine Geldstrafe von höchstens 20 Tagessätzen - und das unter Strafvorbehalt - für angemessen gehalten. Die Staatsanwältin dagegen eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro) gefordert.