09. Juni 2026 – dpa

Vor Justizministerkonferenz

Niedersachsen will am Beleidigungs-Paragrafen 188 festhalten

Schützt der «Politiker-Beleidigungsparagraf» die demokratische Kultur - oder bedroht er die Meinungsfreiheit? Niedersachsens Justizministerium sieht darin einen Schutz ehrenamtlicher Politiker.

Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin Niedersachsen, sitzt im niedersächsischen Landtag
Niedersachsens Justizministerium mit Ministerin Wahlmann sieht die Abschaffung des «Politiker-Beleidigungsparagrafen» kritisch. (Archivbild)

Beratungen zur Abschaffung

In der Debatte um die Abschaffung des umstrittenen «Politiker-Beleidigungsparagrafen» (Paragraf 188 StGB) hat sich das niedersächsische Justizministerium kritisch geäußert. «Es ist erschreckend zu sehen, welchem Ausmaß an Hass auch ehrenamtlich tätige Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in unserem Land regelmäßig ausgesetzt sind», teilte eine Ministeriums-Sprecherin in Hannover mit.

Die Abschaffung des Paragrafen 188 würde nicht die Meinungsfreiheit stärken, sondern den Schutz der demokratischen Kultur schwächen, hieß es. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung berichtet. Am Donnerstag (11.06.) beraten dem Bericht zufolge die Länderjustizminister über einen Antrag aus Sachsen, den Paragrafen zu streichen.

Schutz des Ehrenamts

Als Reaktion auf Hassposts im Internet zögen sich viele Ehrenamtlich aus der Politik zurück oder schreckten von vornherein davor zurück, ein Mandat zu übernehmen oder sich politisch zu engagieren, erklärte die Ministeriums-Sprecherin. Dem müsse sich der Rechtsstaat konsequent entgegenstellen.

Anlass für die aktuelle Debatte sind aktuelle Justizentscheidungen. So hatte das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn im März wegen der Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) als «Lügenfritz» einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt. Die Bezeichnung von Politikern als «Pinocchio» sei dagegen „zulässige Machtkritik“ und von der Meinungsfreiheit gedeckt.. Ein anderes Verfahren wegen einer möglichen Beleidigung des Bundeskanzlers als «Lackaffe» wurde vom Amtsgericht Heilbronn gegen Zahlung einer Geldauflage von 100 Euro eingestellt.

Ein Sprecher der Bundesregierung hatte in dieser Woche betont, der Kanzler habe in keinem Fall selbst Strafanzeige erstattet oder Strafantrag gestellt.

Geld- oder Freiheitsstrafe

Paragraf 188 im Strafgesetzbuch soll Politiker vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Wer jemanden beleidigt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft.

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