08. Juni 2026 – Sascha Funke

Gastronomie im Fokus

Arbeitszeitgesetz: Streit um 8-Stunden-Tag in Niedersachsen

Die Bundesregierung arbeitet an einem neuen Arbeitszeitgesetz, das mehr Flexibilität bringen soll. Gerade in Niedersachsen gehen die Meinungen dazu weit auseinander. Vor allem in der Gastronomie prallen dabei zwei Sichtweisen direkt aufeinander.

Auf einem Schild steh "Biergarten offen"
Bei gutem Wetter öffnen vielerorts die Biergärten. (Archivfoto), Foto: Annette Riedl/dpa

Notwendige Flexibilisierung oder Legalisierung von Ausbeutung?

Die Diskussion über den Acht-Stunden-Tag ist längst auch in Niedersachsen angekommen. Während in Berlin über Änderungen am Arbeitszeitgesetz beraten wird – unter anderem über eine stärkere Orientierung an wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeiten –, melden sich hier vor allem Vertreter des Gastgewerbes zu Wort. Die Branche gilt als besonders betroffen, weil Arbeit dort oft nicht planbar am Nachmittag endet.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Niedersachsen unterstützt die Pläne der Bundesregierung, die tägliche Arbeitszeit weniger starr zu regeln. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hält dagegen und warnt vor längeren Schichten und mehr Belastung für Beschäftigte. Derzeit gilt in Deutschland grundsätzlich der Acht-Stunden-Tag, der unter bestimmten Bedingungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden kann.

Dehoga fordert mehr Spielraum

Aus Sicht des Dehoga passen starre Tagesgrenzen nicht immer zum Alltag in Hotels und Restaurants. Hauptgeschäftsführer Marc Alexander Krack nennt als Beispiel Feiern, die bis spät in den Abend dauern. „Nehmen Sie mal eine Hochzeitsfeier“, sagte Krack im Gespräch mit Antenne Niedersachsen. Wenn dann nach acht Stunden Schluss sein müsse, sei es schwer, kurzfristig „eine neue Brigade an Servicekräften“ aufzustellen.

Der Verband fordert deshalb die Möglichkeit, die Arbeitszeit an einzelnen Tagen zu verlängern, ohne dass insgesamt mehr gearbeitet werden muss. Gerade bei Veranstaltungen oder an besonders umsatzstarken Abenden gehe es aus Sicht des Dehoga um praktikable Lösungen für Betriebe und Personalplanung.

Gewerkschaft warnt vor längeren Schichten

Bei der NGG stößt das auf scharfe Kritik. Referatsleiter Mark Baumeister sagte, aus gewerkschaftlicher Sicht gehe es darum, Verstöße gegen Höchstarbeitszeiten nachträglich zu legalisieren. Er sprach von jahrelangen Verstößen in der Branche, die nun legalisiert werden sollten.

Baumeister bezweifelt zudem, dass Beschäftigte längere Arbeitstage an anderer Stelle tatsächlich wieder ausgleichen könnten. „Welcher Arbeitgeber im Gastgewerbe wird die Beschäftigten dann zwei, drei Tage zu Hause lassen, wenn der Biergarten voll ist und die Sonne scheint?“, fragte er. Besonders deutlich wird die Gewerkschaft beim Thema Gesundheit. Baumeister verweist darauf, dass bei einer Verlängerung der Arbeitszeit von acht auf zwölf Stunden das Unfallrisiko „um 80 Prozent“ steige, so Baumeister. Gerade im Gastgewerbe brauche es zum Schutz der Beschäftigten deshalb weiterhin eine tägliche Höchstarbeitszeit.

Blick nach Berlin: Entscheidung rückt näher

Was in Niedersachsen in Hotels, Restaurants und Biergärten umstritten ist, dürfte bald auch auf Bundesebene konkreter werden. Nach bisherigem Stand kündigt das Bundesarbeitsministerium an, im Juni einen Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorzulegen, der die Arbeitszeiterfassung neu regeln und zugleich mehr Spielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit schaffen soll. Ein genauer Termin für Kabinettsbeschluss oder Bundestagsabstimmung ist bislang jedoch nicht bekannt.

Klar ist vor allem: Die politische Grundsatzentscheidung rückt näher – ob sie am Ende als notwendige Flexibilisierung oder als Legalisierung von Ausbeutung wahrgenommen wird, entscheidet sich daran, wie konkret die Interessen von Beschäftigten und Betrieben im Gesetzestext ausbalanciert werden.

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