06. Juli 2021 –

Prozess Raubüberfall

Staatsanwältin will sieben Jahre Haft für Mittäter bei Juwelierraub

Ein aufsehenerregender Überfall auf einen Celler Juwelier kostet zwei Räubern das Leben. Der Geschäftsinhaber schießt in Notwehr. Der Dritte im Bunde kommt vor Gericht - nun wird das Urteil erwartet.

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Im Prozess nach einem Raubüberfall auf einen Juwelier in Celle wird Angeklagte (M) wird zu Beginn in den Saal des Landgerichts Celle geführt. Der Mann soll im September 2020 ein Juweliergeschäft überfallen haben, zwei Mittäter wurden bei dem Überfall vom Ladeninhaber in Notwehr erschossen. Foto: Philipp Schulze/dpa, Foto: picture alliance/dpa

Im Prozess um den Überfall mit zwei Toten auf ein Juwelier- und Antiquitätengeschäft in Celle hat die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Gefängnis für den 37 Jahre alten Angeklagten gefordert. Der Vorwurf laute auf versuchten schweren Raub in Mittäterschaft, sagte die Staatsanwältin am Dienstag in ihrem Plädoyer vor dem Lüneburger Landgericht. Der Verteidiger des Mannes plädierte darauf, dass der Mann lediglich ein Gehilfe gewesen sei, kein Mittäter. Ein Urteil der 11. Großen Strafkammer wird für mittags erwartet.

Der Angeklagte soll sich mit seinem Bruder und einem weiteren Beteiligten verabredet haben, einen Juwelier zu überfallen. Er soll mit dem Bruder am 14. September von Waltrop im Ruhrgebiet losgefahren sein, unterwegs den Dritten aufgenommen und beide in Celle abgesetzt haben. Der Bruder habe den Dritten in einem Rollstuhl geschoben.

Der Angeklagte soll im Fluchtfahrzeug gewartet haben. Die beiden anderen sollen mit Waffen das Geschäft betreten haben. Dort habe sich der Mann aus dem Rollstuhl auf die Ehefrau des Juweliers gestürzt, um diese zu würgen und zu fesseln. Der Juwelier habe den Verkaufsraum betreten und sei von dem Bruder bedroht worden. Der Geschäftsinhaber schoss auf beide Täter. Der Bruder starb am Tatort, der weitere Beteiligte erlag später seinen Verletzungen.

Das Verfahren gegen den Ladeninhaber wegen Totschlags war eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ging davon aus, dass der Senior in Notwehr gehandelt hatte. Das Ehepaar tritt als Nebenkläger auf, der Anwalt forderte keine konkrete Strafe.

(dpa)

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