13. Juli 2026 – Alena Triebold
Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-Jährigen Lorenz in Oldenburg muss sich ein Polizist bald vor Gericht verantworten. Das zuständige Landgericht hat die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zugelassen.
Was dem Polizisten vorgeworfen wird
Der 28-jährige Beamte soll den Deutschen in der Nacht zu Ostersonntag 2025 bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Den Ermittlungen zufolge wurde Lorenz mindestens dreimal getroffen - in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus.
Der gewaltsame Tod des jungen Mannes sorgte weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus für Entsetzen. Bundesweit gingen Menschen gegen Polizeigewalt und Rassismus auf die Straßen. Nach Auffassung der Initiative «Gerechtigkeit für Lorenz» ist Rassismus die Hauptursache für den Tod des Schwarzen.
Staatsanwaltschaft: Lorenz wollte fliehen
Nach vorläufiger Bewertung nimmt das Landgericht an, dass der Polizist irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Es geht demnach von einem hinreichenden Tatverdacht wegen fahrlässiger Tötung, nicht aber wegen Totschlags oder Mordes aus.
Im November hatte die Oldenburger Staatsanwaltschaft den Beamten wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Deutsche sei davon ausgegangen, Lorenz wolle ihn mit einem Messer angreifen. Tatsächlich versprühte der 21-Jährige Reizgas, ein mitgeführtes Messer benutzte er nach Angaben der Ermittler jedoch nicht. Laut Anklage wollte Lorenz zum Zeitpunkt der Schussabgabe fliehen, um nicht festgenommen zu werden.
Der tatsächliche Geschehensablauf mit seiner Dynamik und den Wahrnehmungsmöglichkeiten des Angeklagten werde in der Hauptverhandlung aufzuklären sein, so das Landgericht. Wann der Prozess beginnt, ist noch Angaben des Gerichts noch unklar.
Kaum Prozesse nach tödlichen Polizeischüssen
Nur selten sitzt in Deutschland ein Polizist wegen tödlichen Schüssen auf der Anklagebank. Bei Polizeieinsätzen kamen im vergangenen Jahr mindestens 16 Menschen bundesweit ums Leben, in allen Fällen wird automatisch ermittelt. Doch die meisten Verfahren gegen Beamtinnen und Beamten werden eingestellt, nur etwa zwei Prozent der Fälle landen nach Schätzung von Experten vor Gericht.