10. Februar 2021 – Lea Biskup

Bund-Länder-Konferenz

Lockdown bis 07. März verlängert - Niedersachsen entscheidet selbst über Öffnung von Schulen und Kitas

Bund und Länder haben am Mittwoch (10.02.) entschieden, den bundesweiten Lockdown bis zum 07. März zu verlängern. Wann Schulen und Kitas wieder öffnen, entscheiden die Bundesländer selbst.

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Die Corona-Beschlüsse für Niedersachsen

Niedersachsen wird schon zum 13. Februar 2021 die bisherige Corona-Verordnung mit nur einigen wenigen Erleichterungen verlängern. Kinder bis sechs Jahren sollen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr eingerechnet werden, Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen sollen wieder öffnen dürfen, Probefahrten im Kfz-und im Fahrradhandel zugelassen werden, Friseure sollen –so die Einigung in der MPK - zum 1. März 2021 wieder öffnen dürfen.

Schul- und Kitaöffnungen darf jedes Land selbst regeln - hier hieß es von unserer niedersächsischen Landesregierung, dass bis Ende Februar alles bleibt, wie es ist: also bleiben Kitas zu, bieten aber eine Notbetreuung bis 50 Prozent an. Grundschüler, Förderschüler und die, die dieses Jahr ihren Abschluss machen, bleiben im Wechselmodell - die anderen im Homeschooling.

Bis in Niedersachsen die neue Corona-Verordnung veröffentlicht ist, bleibt die aktuelle Corona-Verordnung, die seit dem 25. Januar 2021 gültig ist. in Kraft. Die aktuell geltende Verordnung findet ihr auf der Seite des Landes Niedersachsen.

Geplant ist, dass sich Bund und Länder am 03. März erneut zusammenfinden, um zu entscheiden, wie es nach dem 07. März weitergehen soll.


Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Mittwoch (10.02.21) zu erneuten Gesprächen getroffen, um über weitere Corona-Maßnahmen zu entscheiden.

Folgende Maßnahmen haben Bund und Länder beschlossen:

Verlängerung des Lockdowns

Der bundesweit geltende Lockdown wird bis zum 07. März 2021 verlängert.

Schulen und Kitas

Bei der Frage nach dem Umgang mit Schulen und Kitas wird es kein bundesweit einheitliches Vorgehen geben. Die Länder werden individuell entscheiden, ob und wann Kitas und Schulen wieder geöffnet werden.

Hier in Niedersachsen bleibt es erstmal bis Ende Februar, wie es ist: also bleiben Kitas zu, bieten aber eine Notbetreuung bis 50 Prozent an. Grundschüler, Förderschüler und die, die dieses Jahr ihren Abschluss machen, bleiben im Wechselmodell - die anderen im Homeschooling.

Angesichts anstehender Schulöffnungen soll zudem geprüft werden, ob Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher früher geimpft werden können. Ein entsprechender Prüfauftrag erging nach dpa-Informationen von Teilnehmern der Bund-Länder-Runde an die Gesundheitsminister. Es geht demnach darum, die Betroffenen in der zweiten statt der dritten Prioritätsstufe für Impfungen einzuordnen. Merkel habe darauf hingewiesen, dass gerade Erzieherinnen und Erzieher keine Möglichkeit hätten, die notwendigen Abstände einzuhalten, hieß es weiter.

Friseure sollen ab 01. März öffnen dürfen

Trotz des bundesweit andauernden Lockdowns bis zum 07. März sollen Friseure ab dem 01. März wieder "unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken" öffnen dürfen. Begründet wird dies mit der "Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene", insbesondere Ältere seien darauf angewiesen.

Kontaktbeschränkungen

Die aktuell geltende 1 plus 1-Regelung bei den Kontaktbeschränkungen bleiben weiter bestehen:

  • 1 plus 1-Regelung: Erlaubt ist nur noch, sich mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes zu treffen, sowohl in geschlossenen Räumen als auch in der Öffentlichkeit.
  • Ausnahmen gelten in Niedersachsen für Babys und Kinder bis sechs Jahren. Sie zählen bei allen Beschränkungen der Personenzahlen bei Treffen nicht mit, da sie ununterbrochen betreut werden.
  • Eine private Betreuung von Kindern in Kleingruppen ist möglich.
  • Ebenso können Kinder von Großeltern in deren oder in der elterlichen Wohnung betreut werden.

Maskenpflicht

Nach wie vor sind sogenannte "Medizinische Masken" im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Darunter fallen insbesondere OP-Masken, aber auch Atemschutzmasken der Kategorie FFP2 und Masken mit mindestens gleichwertigem genormten Standard. Nicht zulässig sind Atemschutzmasken mit Ausatemventil.

Medizinischen Masken sind insbesondere an folgenden Orten/in folgenden Situationen zu tragen:

  • in den derzeit geöffneten Bereichen des Handels, hierzu gehören: Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Getränkehandel, Abhol- und Lieferdienste, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien, Geschäfte für Optik und Hörgeräte, Banken, Poststellen etc.,
  • im öffentlichem Personenverkehr, das heißt in Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Zügen, Taxen, Fähren sowie in Bahnhöfen, an Haltestellen und deren Wartebereichen,
  • wenn Tätigkeiten oder Dienstleistungen die Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 m erfordern. Das gilt insbesondere in der Gesundheitsversorgung, der Pflege und bei körpernahen Dienstleistungen. Hierzu gehören auch Arztpraxen,
  • in Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen in Kirchen, Synagogen, Moscheen und anderen geschlossenen Räumlichkeiten und auch bei Zusammenkünften anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften.
  • Ausnahmen: Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag müssen keine medizinischen Masken tragen. Bei ihnen reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung. Ebenfalls müssen Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres keine Maske tragen.

Weitere Öffnungsschritte

Die Möglichkeit für weitergehende Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie sehen Bund und Länder erst bei einer
stabilen landesweiten 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner. "Stabil" bedeutet, dass die 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen mindestens drei Tage lang erreicht sein muss.

Ist dies der Fall sollen folgende Betriebe/Lokalitäten wieder öffnen dürfen:

  • Einzelhandel mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm
  • Museen
  • Galerien
  • Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen

Der Grund für die Senkung der angepeilten Inzidenz von 50 auf 35 ist die Sorge vor den Corona-Mutationen - sie können sich ja schneller ausbreiten und stellen damit eine größere Gefahr dar.

Darüber hinaus müssen sich die Bundesländer untereinander abstimmen, damit es zu keinem Grenztourismus kommt. Die Öffnung weiterer Bereiche soll nach und nach erfolgen.

In Ländern bzw. Landkreisen, die weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausgeweitet, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.

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