Neue Verordnung ab 10. November
Diese Coronaregeln gelten in Niedersachsen
Am 10.11.2021 tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft. Die bisher geltenden drei Warnstufen werden beibehalten, allerdings in verschärfter Form. Somit stellt Niedersachsen schrittweise auf 2G um.

Corona-Verordnung ab 10.11.2021 Schaubild: Warnstufen und Maßnahmen Erläuterungen zu den Corona-Vorschriften der Landesregierung
Verstärkte Anwendung der 2G-Regel
Veranstaltungen
Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt Warnstufe 1 gilt, gilt eine Zugangsbegrenzung auf vollständig geimpfte und genesene Personen (2G). Die Beschränkung greift somit früher und nicht wie bislang erst ab Warnstufe 3.
Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt Warnstufe 1 gilt, gilt eine Zugangsbegrenzung auf vollständig geimpfte und genesene Personen (2G). Die Zugangsbeschränkung greift somit früher und nicht wie bislang erst ab Warnstufe 3. Zusätzlich wurde sie von "3G mit PoC-Test" auf "2G" verschärft.
Weihnachtsmärkte
Auf den Weihnachtsmärkten gelten – je nach Hygienekonzept des Veranstalters – 2G- oder 3G-Regeln. Die Einhaltung der Regelung kann z.B. durch Einlasskontrollen, Bändchen oder Kontrollen durch Standbetreiber umgesetzt werden. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. Entscheidet sich ein Veranstalter dafür, grundsätzlich 2G einzuführen, sind die Geimpften und Genesenen von Masken- und Abstandspflicht befreit. Alle, die auf einem Weihnachtsmarkt arbeiten und nicht die 2G-Regel erfüllen, müssen sich mindestens zwei Mal wöchentlich vom Betreiber testen lassen.
Weitere Änderungen
Es gibt – entgegen der eigentlichen Planung – doch keine Lockerungen für Diskotheken und Shisha-Bars. Den entsprechenden Betreibern wird stattdessen vom Land empfohlen, bereits ab Warnstufe 1 auf die freiwillige 2G-Regelung umzusteigen Vor dem Hintergrund einiger Corona-Ausbrüche in Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen sich dort beschäftigte, ungeimpfte Personen zwingend alle zwei Tage testen lassen. Eine tägliche Testpflicht gilt ab 10.11. an für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Alten- und Pflegeheimen. Zuvor war dies dreimal wöchentlich vorgeschrieben.

Mindestens ein Corona-Schnelltest pro Woche soll kostenlos werden
Hospitalisierung weiterhin Leitindikator

Wenn die Indikatoren Hospitalisierung undIntensivbetten die kritischen Werte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten, werden dieWarnstufen vom Land ausgerufen und gelten landesweit.Wenn hingegen die Indikatoren Hospitalisierung undNeuinfizierte die Schwellenwerte überschreiten, rufenLandkreise oder kreisfreie Städte die Warnstufen aus.
Hospitalisierung (7-Tage-Inzidenz): Hier handelt es sich um eine Maßzahl zur Bestimmung der Belastung der Krankenhäuser. Der Leitindikator "Hospitalisierung" bestimmt sich nach der landesweiten Zahl der Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der in den letzten sieben Tagen (7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz). Maßgeblich sind hier die landesweiten Zahlen in Niedersachsen (auf der Seite des Landesgesundheitsamts) Neuinfizierte (7-Tage-Inzidenz): Zahl der Neuinfizierten je Landkreis/kreisfreie Stadt je 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen. Maßgeblich sind hier die Zahlen der Landkreise/kreisfreien Städte (RKI-Zahlen).Intensivbetten (Covid-Patienten in %): Hier handelt es sich um die
