Nach Bund-Länder-Beratungen
Diese Corona-Regeln gelten in Niedersachsen ab dem 08. März
Nach der Bund-Länder-Konferenz von Mittwoch (03.03.) ist klar: Niedersachsen wird den dort getroffenen Beschlüssen folgen und nur langsame Öffnungsschritte wagen. Allerdings werden Kitas bereits ab Montag (08.03.) geöffnet und der Schulbetrieb soll ab 15.03. ausgeweitet werden.

Gelockerte Kontaktbeschränkungen
1 plus 1-Regelung: Erlaubt ist nur noch, sich miteiner weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes zu treffen, sowohl in geschlossenen Räumen als auch in der Öffentlichkeit.Ausnahmen gelten für Kinder bis sechs Jahren undBetreuungskräfte/Begleitpersonen für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit.
Kinder bis 14 Jahre undBetreuungskräfte/Begleitpersonen für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden nicht mitgezählt.
Kinder bis 14 Jahre undBetreuungskräfte/Begleitpersonen für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden nicht mitgezählt.

Schulen und Kitas
Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
die Schuljahrgänge 5-7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II, Abschlussklassen an BBS die Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge) Tagesbildungsstätten Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle den Primarbereich
alle Schülerinnen und Schüler
Zusätzlich gelten ab Montag (08.03.) folgende Lockerungen
Öffnung des Buchhandels Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe wie Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagepraxen können mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind nur nach Durchführung eines tagesaktuellen COVID-19-Schnelltests an der Kundin oder dem Kunden zulässig. Zusätzlich ist ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. Das gilt beispielsweise für Gesichtskosmetik oder für Rasuren. Fahr- und Flugschulen dürfen praktischen Unterricht anbieten. Schulungen in Erster Hilfe sind erlaubt. Vorbereitungen inkl. Prüfung für den Hundeführerschein sind erlaubt. Weiterhin verboten ist der Präsenzunterricht an Volkshochschulen, Musikschulen und anderen Einrichtungen der kulturellen Bildung.
Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen im Außenbereich auch in Gruppen Sport treiben. Dabei darf es sich um keine wechselnden Teilnehmer handeln. Der sonstige Einzelhandel kann für sogenannte Terminshopping-Angebote öffnen (click and meet). Das Angebot wird jedoch auf eine Kundin/einen Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche begrenzt. Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung sind notwendig.
Museen, Ausstellungen, Galerien, Tierparks, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen mit 50 Prozent der normalen Kapazität und einer Anmeldepflicht öffnen.
