24. November 2020 – Sabrina Thielgen (deaktiviert)

Corona-Regeln für Weihnachten und Silvester

Diese Beschlüsse schlagen die Ministerpräsidenten vor

Frühere Weihnachtsferien, Treffen mit 10 Personen an Weihnachten und die Empfehlung, auf Böller zu verzichten. Darauf einigten sich die Ministerpräsidenten vor der Konferenz mit Kanzlerin Merkel. Welche weiteren Regelungen im Gespräch sind, erfahrt ihr hier.

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Foto: picture alliance/dpa

Die Hoffnung vieler Menschen in Deutschland auf ein baldiges Ende des Teil-Lockdowns wird sich angesichts hoher Infektionszahlen wohl zerschlagen. Nach Abstimmungen zwischen den Ländern zeichnete sich eine Verlängerung der Schließungen in Gastronomie, Kultur- und Freizeitbereich um mindestens drei Wochen bis zum 20. Dezember ab. Im Gespräch sind zudem schärfere Kontaktbeschränkungen für private Treffen und womöglich eine erweiterte Maskenpflicht an Schulen.

Vorgezogene Ferien

Die Weihnachtsferien sollen in Niedersachsen schon vier Tage früher als geplant beginnen. Freitag der 18. Dezember ist der letzte Schultag, das gab eine Sprecherin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag bekannt, berichtet die dpa. Damit soll das Ansteckungsrisiko vor den Feiertagen gesenkt werden, denn die Ministerpräsidenten der Länder rufen die Menschen dazu auf, vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen.

Dieser Beschluss wurde auch in der Beschlussvorlage für die Beratungen mit Kanzlerin Merkel festgehalten. Lediglich Bremen und Thüringen behalten sich einen individuellen Ferienstart vor, heißt es in dem Papier.

Gastronomie, Hotels und Einzelhandel

Restaurants und Betriebe, die im November geschlossen wurden, bleiben weiter zu. Auch Hotels dürfen weiterhin nur Übernachtungen, die zwingend notwendig und nicht touristisch sind, anbieten. Geschäfte bleiben weiter geöffnet. Dabei ist sicher zu stellen, dass sich maximal ein Kunde pro 25 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhält. In der Beschlussvorlage der Ministerpräsidenten, die Antenne Niedersachsen vorliegt, heißt es zudem, dass die Maskenpflicht in Zukunft auch auf Parkplätzen und im Bereich vor Einzelhandelsgeschäften gelten soll.

Die staatlichen Hilfen für Betroffene sollen bis zum 20. Dezember verlängert werden. Das geht aus der Beschlussvorlage hervor, auf die sich die Ministerpräsidenten der Länder im Vorfeld der Beratungen mit Kanzlerin Merkel geeinigt haben. Die Hilfen seien essenziell, um bei den Bürgerinnen und Bürgern Akzeptanz für die Maßnahmen zu schaffen.

Weihnachten

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es in dem uns vorliegenden geeinten Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Kinder bis 14 Jahren seien hiervon ausgenommen.

Böllerverbot auf belebten Plätzen und Straßen

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. «Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen», heißt es in dem Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Grundsätzlich wird «empfohlen», zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.

Schutz von Risikogruppen

Der Bund will für Risikogruppen im Dezember 2020 gegen eine geringe Eigenbeteiligung eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken ermöglichen (rechnerisch eine pro Winterwoche). Im Rahmen der nationalen Teststrategie sind für die einrichtungsbezogenen Testkonzepte ab dem 01.12.2020 je Pflegebedürftigem 30 Schnelltest pro Monat vorgesehen. Je nach Verfügbarkeit soll dieser Anspruch schrittweise erhöht werden. Das geht aus der Beschlussvorlage der Ministerpräsidenten hervor. Wichtig ist, dass auch Bewohner in Einrichtungen zu Weihnachten unter möglichst sicheren Bedingungen Familienbesuch erhalten können.

Bitte um Betriebsferien oder Homeoffice-Lösungen

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen im Kampf gegen die hohen Corona-Infektionszahlen die Arbeitgeber rund um Weihnachten um Unterstützung bitten. Arbeitgeber sollten prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden könnten, heißt es in dem Beschlussentwurf der Ministerpräsidenten. Damit solle bundesweit der Grundsatz «Stay at Home» («Bleibt Zuhause») umgesetzt werden.

Maskenpflicht in Corona-Hotspots ab Klasse sieben

In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen soll nach dem Willen der Länder künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Schulen, an denen es keine Corona-Fälle gibt, können davon ausgenommen werden, heißt es in der Antenne Niedersachsen vorliegenden Beschlussvorlage der Ministerpräsidenten für die Beratungen mit Kanzlerin Merkel.

In «besonderen Infektionshotspots» soll es demnach in älteren Jahrgängen ab Klasse sieben schulspezifisch «weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung» geben, beispielsweise Hybridunterricht. Abschlussklassen sind ausgeschlossen. Ab welcher Grenze Regionen als "besondere Infektionshotspots" gelten, soll in der Ministerpräsidentenkonferenz festgelegt werden.

Zusätzlich sollen schulorganisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel gestaffelter Unterrichtsbeginn ergriffen werden und zusätzliche Schülerverkehre eingesetzt werden, die aus den zusätzlichen 2,5 Mrd. Euro Regionalisierungsmitteln, die der Bund bereit gestellt hat, finanziert werden können.

Vorgehen bei Corona-Infektionen in Schulkassen

Die Ministerpräsidenten haben sich in ihrem Beschlussvorschlag darauf geeinigt, dass bei einer Corona-Infektion eines Schülers das jeweilige "Cluster" (Gruppe), also in der Regel die Schulklasse, zunächst für fünf Tage in häusliche Quarantäne geschickt wird. Sofern nicht während der fünf Tage Symptome auftreten, werden alle betroffenen Schüler nach fünf Tagen per Schnelltest getestet. Alle negativ-getesteten Schüler dürfen anschließend zurück in die Schule, die positiv getesteten Schüler werden fortlaufend alle drei Tage getestet, um eine möglichst schnelle Wiederzulassung zu gewährleisten, wenn die Infektion überstanden ist.

Lehrer werden nicht automatisch in eine "Verdachtsquarantäne" geschickt, ihnen sollte eine niedrigschwellige und symptomgerichtete Diagnostik zur Verfügung gestellt werden. Auch Haushaltsmitglieder der in Quarantäne geschickten Schüler werden nicht in Quarantäne geschickt, sofern der Schüler keine Symptome entwickelt oder positiv getestet wird.

Strenge Kontaktbeschränkungen vom 1. Dezember an

Die Ministerpräsidenten der Länder plädieren im Kampf gegen die anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen für strenge Kontaktbeschränkungen vom 1. Dezember an - für Weihnachten und Silvester soll es eine Sonderregelung geben. «Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken», heißt es in dem Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch.

Kinder bis 14 Jahre seien hiervon ausgenommen.

Gottesdienste

Bund und Länder sollen Gespräche mit Religionsgemeinschaften suchen sollen, um Vereinbarungen für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen zu treffen. Zusammenkünfte mit dem Charakter von Großveranstaltungen sollen vermieden werden. Darauf einigten sich die Ministerpräsidenten im Vorfeld der Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch.

Mund-Nase-Bedeckung

In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder in denen Publikumsverkehr herrscht, gilt weiter eine Maskenpflicht. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln muss weiter eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. An Orten unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen aufhalten, sodass der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, soll ebenfalls eine Maskenpflicht gelten. Welche Orte das sind, legt die jeweils zuständige Behörde der Stadt fest.

In Arbeits- und Betriebsstätten gilt ebenfalls eine Maskenpflicht. Am Platz kann die Maske jedoch abgenommen werden, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen gewährleistet werden kann.

Hochschulen und Universitäten

Hochschulen und Universitäten sollen vollständig auf digitale Lehre umstellen. Ausnahmen können bei Laborarbeiten, Praktika und Prüfungen gemacht werden. Das geht aus der Beschlussvorlage der Ministerpräsidenten hervor.

Gesetzliche Krankenversicherung

Der Bund soll im Rahmen der "Sozialgarantie 2021" die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisieren, indem er darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt mindestens bis zum Jahr 2021 deckt. Darauf einigten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer in ihrer Beschlussvorlage für die Beratungen mit Kanzlerin Merkel am Mittwoch. In diesem Rahmen soll der Bund prüfen, wie eine steuerfinanzierte Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung-Beiträge sowie KSK-Beiträge vor dem Hintergrund der hohen Corona-bedingten Mehrkosten aussehen könnte.

Kürzere Quarantäne

Der Entwurf schlägt vor, dass die häusliche Quarantäne bei Reiserückkehrern und Kontaktpersonen von Infizierten einheitlich auf zehn Tage im Regelfall festgelegt werden soll - gerechnet ab dem Tag der Einreise beziehungsweise dem letzten Tag des Kontakte. Durch Antigen-Schnelltests soll die Quarantänezeit verkürzt werden - natürlich nur, wenn der Test negativ ausfällt.

Zudem sollen Kontaktpersonen von Corona-Infizierten, die selbst bereits mit COvid-19 infiziert waren, nicht mehr in Quarantäne. Das geht aus der Beschlussvorlage der Ministerpräsidenten für die Konferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel hervor.

Sitzplatzreservierungen in der Bahn

In den Wintermonaten sollen nur noch Fensterplätze reservierbar sein. Die Plätze am Gang werden größtenteils geblockt, Ausnahmen sollen lediglich bei Tischplätzen gemacht werden, bei denen schräg gegenüberliegende Plätze reservierbar sind. In Abteilen mit sechs Sitzen sind nur noch zwei Plätze reservierbar. Für gemeinsam reisende Kunden sind spezielle Bereiche vorgesehen, die eine gemeinsame Reservierung zulassen. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Vorfeld der Beratungen mit Kanzlerin Merkel geeinigt.

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Antenne Niedersachsen
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