04. März 2021 – Lea Biskup
Am 03. März 2021 haben Bund und Länder erneut über die aktuelle Corona-Situation in Deutschland beraten und entschieden: Der bundesweite Lockdown wird bis zum 28. März verlängert - jedoch mit Öffnungsmöglichkeiten je nach Infektionslage.
Die Corona-Beschlüsse für Niedersachsen
Welche Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz für Niedersachsen gelten sollen, steht noch aus. Die für Donnerstag (04.03., 15 Uhr) angesetzte Pressekonferenz mit Niedersachsens Ministerpräsidenten Stephan Weil musste kurzfristig abgesagt werden. Die Bekanntgabe eines neuen Termins steht noch aus.
Bis in Niedersachsen die neue Corona-Verordnung veröffentlicht ist, bleibt die aktuelle Corona-Verordnung, die seit dem 13. Februar 2021 gültig ist in Kraft. Die aktuell geltende Verordnung findet ihr auf der Seite des Landes Niedersachsen.
Geplant ist, dass sich Bund und Länder am 22. März erneut zusammenfinden, um über die nächsten Corona-Maßnahmen zu entscheiden.
Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Mittwoch (03.03.21) zu erneuten Gesprächen getroffen, um über weitere Corona-Maßnahmen zu entscheiden.
Folgende Maßnahmen haben Bund und Länder beschlossen:
Verlängerung des Lockdowns
Der bundesweit geltende Lockdown wird grundsätzlich bis zum 28. März 2021 verlängert, allerdings mit vielen Öffnungsmöglichkeiten je nach Infektionslage (s.u.).
Lockerung der Kontaktbeschränkungen
Ab dem 8. März sollen die bisher geltenden Kontaktbeschränkungen etwas gelockert werden: Es sind private Treffen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, auf maximal 5 Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Aber: Sobald die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100 steigt, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die verschärften Kontaktbeschränkungen (1 plus 1-Reglung) in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben.
- 1 plus 1-Regelung: Erlaubt ist nur noch, sich mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes zu treffen, sowohl in geschlossenen Räumen als auch in der Öffentlichkeit. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner unter 35 sind weitere regionale Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen möglich.
Corona-Tests
Bund und Länder bilden eine gemeinsame Taskforce Testlogistik, um die größtmögliche Verfügbarkeit und zügige Lieferung von Schnelltests einschließlich Selbsttests sicherzustellen. Zusätzlich dazu sollen bis Anfang April schrittweise Testkonzepte umgesetzt werden:
Bürgerinnen & Bürger
- Allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern wird ab 08. März mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem von der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht.
- Die Kosten übernimmt der Bund.
Schulen & Kitas
- Das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler sollen pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten.
- Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen.
Unternehmen
- Unternehmen sollen ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen.
- Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen. Dazu wird die Bundesregierung mit der Wirtschaft noch in dieser Woche abschließend beraten.
Bund und Länder weisen eindringlich darauf hin, dass ein positiver Schnell- oder Selbsttest eine sofortige Isolation und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden.
Stufenweise Öffnungsstrategie mit Notbremse
Führen einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionen in einer Region, werden dort automatisch alle schon erfolgten Erleichterungen wieder zurück genommen. Folgende Öffnungsschritte sind möglich:
Nachdem bereits in einem ersten Öffnungsschritt Friseure seit dem 01. März wieder geöffnet haben, sollen nun weitere Geschäfte mit entsprechenden Hygienekonzepten öffnen dürfen.
Zweiter Öffnungsschritt ab 08. März im öffentlichen Bereich:
Folgende Geschäfte können unter Einhaltung bestimmter Hygienekonzepte wieder öffnen:
- Buchhandlungen
- Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet.
- Bisher noch geschlossene körpernahen Dienstleistungsbetriebe: Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.
- Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen: Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.
Wichtig dabei ist, dass es in den Geschäften eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 qm besteht.
Dritter Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich:
In Abhängigkeit des Infektionsgeschehens können die Bundesländer weitere Öffnungen vornehmen. Wird in dem Land oder einer Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, dürfen landesweit oder regional folgende Geschäfte öffnen:
- Einzelhandel mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm
- Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten
- kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf über 50 Neuinfektionen an bzw. wird in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht, soll landesweit oder regional folgendes gelten:
- die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote ("Click and meet"), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann.
- die Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung
- Individualsport alleine oder zu zweit
- Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.
- Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.
Notbremse: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100 an, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
Vierter Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich:
Wenn sich die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des dritten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen befindet, sind landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen möglich:
- Öffnung der Außengastronomie
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
- kontaktfreier Sport im Innenbereich
- Kontaktsport im Außenbereich.
Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-TageInzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, können 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorgenommen werden:
- Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest
- kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen.
Notbremse: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100 an, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
Fünfter Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich:
Wenn sich die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des vierten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen befindet, sind landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen möglich:
- Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Außenbereich
- Kontaktsport in Innenräumen
Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-TageInzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, können 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorgenommen werden:
- Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einer bzw. einem weiteren für jede weiteren 20 qm
- kontaktfreier Sport im Innenbereich
- Kontaktsport im Außenbereich (ohne Testerfordernis)
Notbremse: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100 an, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.
Über weitere Öffnungsschritte der bisher nicht genannten Branchen wollen Bund und Länder bei ihrem nächsten Treffen am 22. März entscheiden.
Hier findet ihr die verschiedenen Öffnungsschritte in einer Übersicht der Bunderegierung.
(Quelle: Bundesregierung)