25. August 2021 – Dominic Schmidt (deaktiviert)
Bisher konnten Apotheken digitale Zertifikate nur für doppelt geimpfte Personen oder einmal geimpfte Personen mit überstandener Corona-Infektion ausstellen. Nun ist das auch für Genesene ohne Impfung möglich.
Niedersachsen setzt in der neuen Corona-Verordnung vermehrt auf die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet). Ein entsprechender Nachweis wird seit dem 25. August benötigt, um an Teilen des öffentlichen Lebens teilnehmen zu können. Während geimpfte Personen und geimpfte Genesene bereits einen digitalen Nachweis mit sich führen können, ist dies für rein genesene Personen erst seit Dienstag (24.08.) möglich.
Für das Zertifikat benötigt ihr als Nachweis für eine überstandene Corona-Infektion einen positiven PCR-Test, der nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf und mindestens 28 Tage zurückliegen muss sowie ein gültiges Ausweisdokument, die ihr mit in die Apotheke bringen müsst. Dort erhaltet ihr dann kostenfrei ein Zertifikat und einen QR-Code, welchen ihr in der "Corona-Warn-App" oder in der App "CovPass" einscannen könnt, um euer Zertifikat auch digital auf eurem Smartphone zu haben. Das Zertifikat ist bis 180 nach der Genesung gültig.
Die "CovPass"-App und die "Corona-Warn-App" könnt ihr euch im Apple Store oder Google Play Store kostenfrei herunterladen.
Weitere Informationen zum digitalen Impfpass findet ihr hier.