07. Februar 2020 –

Unwetter

Muss mein Kind bei Sturm und Unwetter in die Schule?

Bei extremen Witterungsbedingungen können Erziehungsberechtigte entscheiden, das eigene Kind nicht zur Schule zu schicken. Wann ist das der Fall? Die Antwort gibt's hier.

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Foto: picture alliance / dpa

Wenn eure Kinder in der 1. bis 4. Klasse der Grundschule (Primarbereich) sind oder die 5. bis 10 Klasse einer weiterführenden Schule (Sekundarbereich I) besuchen, dürft ihr als Erziehungsberechtigter

  • eure Kinder zu Hause behalten, wenn ihr aufgrund extremer Witterungsverhältnisse eine unzumutbare Gefährdung eurer Kinder befürchtet.
  • eure Kinder früher von der Schule abholen, wenn ihr extreme Witterungsverhältnisse befürchtet und kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.

Der Unterrichtsausfall kann greifen, wenn extreme Witterungsverhältnisse dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.

Ob Unterricht stattfindet oder nicht, entscheiden die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schulbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen.

Mögliche Gründe können sein:

  • extreme Straßenglätte (z.B. durch Eisregen)
  • blockierte Straßen durch Schneeverwehungen
  • Gefahr durch umherfliegende Gegenstände oder umstürzende Bäume bei Sturm

Genaue Informationen, welche Schulausfälle aktuell vorliegen, findet ihr auf unserer Seite über Schulausfälle.

Weitere Informationen zum Thema Schulausfälle. >>>

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