22. April 2022 – Jonas Pape
Neuerungen und Gesetze im Überblick
Was ändert sich im Mai?
Im Mai gibt es wieder zahlreiche neue Gesetze und Änderungen. Einen Überblick über wichtige Neuerungen erhaltet ihr hier!
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Neue Gesetze für die Stärkung des Verbraucherschutzes treten ab dem 28. Mai in Kraft
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Telefonwerbung
Anbieter von Telefonwerbung müssen ab dem 28. Mai die ausdrückliche Einwilligung der angerufenen Kunden dokumentieren und für fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen gegen diese Regelung drohen Bußgelder. Ungewollte Werbeanrufe sollen dadurch zukünftig besser vermieden werden.
Kaffeefahrten
Kaffeefahrten werden in Zukunft strenger reguliert. Anbieter von solchen Ausflügen müssen ab dem 28. Mai offenlegen, wo die Veranstaltungen stattfinden, wie der Veranstalter kontaktiert werden kann und welche Waren genau angeboten werden. Zudem wird das Bewerben von Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Finanzprodukten künftig verboten. Darunter fallen auch Versicherungen oder Bausparverträge.
Bisher waren Kaffeefahrten ein beliebtes Mittel, um überteuerte Produkte zu verkaufen. Die Tagesausflüge werden daher meist zu sehr günstigen Preisen angeboten, um Reisende anzulocken. Danach beginnt oft das aggressive Bewerben von verschiedenen Produkten. Es sollen gezielt unsichere Menschen, beispielsweise Senioren mit gesundheitlichen Problemen, angesprochen werden.
Weitere Informationen erfahrt ihr hier beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten wird verboten
Online-Marktplätze wie eBay Kleinanzeigen oder Amazon müssen Verbrauchern ab dem 28. Mai zahlreiche Informationen offenlegen. Das geht mit weitreichenden Hinweis- und Transparenzpflichten für die Betreiber von solchen Marktplätzen einher. Zukünftig muss offen kommuniziert werden, wieso ein Produkt beispielsweise ganz oben im Ranking gelistet wird oder ob die Ware vom Marktplatz selbst oder einem Drittanbieter angeboten wird.
Zudem müssen Unternehmen, die Bewertungen veröffentlichen, sicherstellen, dass diese Rezensionen echt sind. Darüber müssen Kundinnen und Kunden aufgeklärt werden. Gefälschte Bewertungen sind nicht erlaubt.
Haustürgeschäfte
Ab dem 28. Mai wird die Abzocke bei Haustürgeschäften erschwert. Am Tag der Vertragsunterzeichnung bei solchen Geschäften sind keine Zahlungen mehr erlaubt. Das gilt jedoch nur, wenn die verkaufte Ware oder Dienstleistung mehr als 50 Euro kostet. Damit sollen insbesondere Barzahlungen direkt an der Haustür vermieden werden, wodurch voreilig handelnde Verbraucher ihr Geld höchstwahrscheinlich nie wiedersehen würden.
Einfacher Hinweis statt neuem Preisschild bei reduzierten Lebensmitteln
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Im Supermarkt werden Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit - beispielsweise Milchprodukte oder Obst - oft reduziert angeboten. Das passiert häufig dann, wenn die Lebensmittel sonst weggeworfen werden müssten, wenn sie niemand kauft. Bisher sind Supermärkte und Händler dazu verpflichtet, bei solch einer Reduzierung den neuen geminderten Preis und den neuen Grundpreis anzugeben. Diese Regel fällt ab Ende Mai weg.
Es reicht dann ein einfacher Hinweis, dass das Produkt reduziert ist. Beispielsweise mit einem Aufkleber "50 Prozent billiger". Das soll den Müll verringern, der durch das Ausdrucken der neuen Preisschilder für jede einzelne Ware anfällt. Zudem soll mit der neuen Regelung die Lebensmittelverschwendung angegangen werden.
Steuerklärungen für 2020 sind noch bis zum 31. Mai möglich - aber nur in steuerlich beratenen Fällen
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Jedes Jahr aufs neue steht sie an: Die Steuererklärung. Die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2020 war bis zum 01. November 2021 - aber nur wenn ihr die Steuererklärung selbst macht. Falls ihr euch Unterstützung von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein nehmt, muss die Steuererklärung erst bis zum 31. Mai 2022 beim Finanzamt eingehen.
Normalerweise sind die Abgabefristen für die Steuerklärung früher gesetzt - pandemiebedingt wurden sie jedoch jeweils drei Monate nach hinten verschoben. Eigentlich muss die Steuerklärung bis zum 31. Juli beim Finanzamt ankommen, bei Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar. Coronabedingt gelten jedoch vorübergehend die oben stehenden, neuen Fristen.
Sieben große Steuer-Irrtümer
Zensus 2022 - die Volkszählung am 15. Mai
31.05.2013: Der Schriftzug "Zensus" ist auf einem bedruckten Kugelschreiber und einem Notizblock zu lesen., Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Die Volkszählung des Statistischen Bundesamtes ist für ganz Deutschland im Mai geplant. Damit sollen Bevölkerungs- und Wohnungsdaten erhoben werden. Die Zählung findet in der Europäischen Union alle zehn Jahre statt und hätte eigentlich schon 2021 vollzogen werden sollen, pandemiebedingt wurde sie jedoch um ein Jahr verschoben. Stichtag des Zensus ist der 15. Mai 2022. Für diesen Stichtag wird ermittelt, wie viele Menschen wo wohnen, wie sie leben, wie alt sie sind, wie sie arbeiten. Damit sollen Basisinformationen über die Bevölkerung und ihre Wohnverhältnisse gesammelt werden.
Die Bedeutung des Zensus ist weitreichend. Mit den gesammelten Informationen wird beispielsweise die Zusammensetzung des Bundesrates beeinflusst, da ermittelt wird, wie viele Stimmen den einzelnen Ländern zustehen. Zudem hat die Zählung auch Auswirkungen auf den Länderfinanzausgleich oder Zahlungen an die EU. Zudem kann so herausgefunden werden, ob es beispielsweise mehr Schulen, Altenheime, Wohnungen oder Studienplätze braucht.
Anders als eine traditionelle Volkszählung wird beim Zensus auf bestehende Verwaltungs- und Melderegister der Kommunen zurückgegriffen, um Daten zu erheben. Zudem werden stichprobenartig Haushalte zusätzlich befragt. Ergebnisse aus der Stichprobenerhebung werden anschließend auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Etwa zehn Prozent der Deutschen, ca. 10,2 Millionen Menschen, werden beim Zensus 2022 befragt.
Weitere Informationen zur Erhebung und dem Ablauf des Zensus 2022 erhaltet ihr hier: Zensus 2022