11. Januar 2021 – Lea Biskup

Was ist erlaubt, was nicht?

Umzug während Corona

Während noch vor einem Jahr Freunde und Familie bei einem Umzug geholfen haben, machen die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen einen Strich durch diese Rechnung. Denn auch bei Umzügen gelten die vom Bundesland festgelegten Personenbeschränkungen. Was bei Umzügen in Niedersachsen erlaubt ist und was nicht, lest ihr hier.

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Foto: Zoran Zeremski - stock.adobe.com

Ich ziehe privat in Niedersachsen um. Wie viele Personen dürfen mir bei dem Umzug helfen?

In Niedersachsen gilt seit dem 10. Januar 2021 auch bei privaten Umzügen die 1 plus 1-Regelung. Erlaubt ist nur noch, sich mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes zu treffen. Das gilt auch für Umzüge, die privat organisiert sind. Umzüge, die über ein Umzugsunternehmen laufen, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Wie viel Vorlauf benötigen Umzugsunternehmen, wenn ich sie für einen Umzug engagieren will?

In Niedersachsen wie auch in ganz Deutschland ist die Nachfrage nach kleineren Umzügen für bis zu 2.000 Euro, die vor Beginn der Pandemie häufig in Eigenregie organisiert wurden, deutlich gestiegen, erklärt Dierk Hochgesang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. im Antenne Niedersachsen-Interview. "Generell gilt, je früher die Umzugsunternehmen kontaktiert werden, desto besser. Vier Wochen Vorlauf sind da ein gutes Zeitfenster, wohingegen eine Planung mit einem professionellen Umzugsunternehmen mit nur einer Woche Vorlauf sehr knapp ist und vermutlich nicht funktionieren wird."

Worauf muss ich bei meinem Umzug während der Corona-Pandemie achten?

  • Infektionsrisiko minimieren: Wichtig ist, dass die allgemein gültigen Hygieneregeln eingehalten werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Das bedeutet: Regelmäßiges Lüften der Räume, das Einhalten des Mindestabstands von 1,50 Meter sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zusätzlich kann das Infektionsrisiko minimiert werden, indem ihr die Möbeloberflächen kurz vor Eintreffen der Helfer desinfiziert.
  • Privater Umzug: Einhaltung der 1 plus 1-Regelung
  • Umzug mit einem Umzugsunternehmen: "Neben Einhaltung der allgemein geltenden Hygieneregeln hilft es, die Personenanzahl vor Ort zu reduzieren, also nicht als gesamte Familie anwesend zu sein, sondern als Einzelperson", erklärt Dierk Hochgesang.
  • Parkflächen reservieren: Aufgrund von Homeoffice ist die Parksituation in vielen Wohngebieten angespannter als vor der Corona-Pandemie. "Hier empfiehlt es sich, ähnlich wie bei der Anfrage bei einem Umzugsunternehmen, sich frühzeitig um eine Parkfläche für das Umzugsunternehmen bei der zuständigen Stelle der Stadt oder Kommune zu kümmern", rät Dierk Hochgesang.
  • Nachbarn über den Umzug informieren: Während es früher nicht unbedingt nötig war, die Nachbarn über einen anstehenden Umzug zu informieren, bekommt dieser Aspekt in der Corona-Pandemie eine ganz neue Bedeutung. Wenn eure Nachbarn über den Umzug Bescheid wissen, wundern sich diese nicht, wenn plötzlich mehrere Leute eines Umzugsunternehmens in eurem Haus oder im Hausflur eines Mietshauses ein und aus gehen.
  • Verständnis haben: Gerade in der aktuellen Situation kann es dazu kommen, dass der Umzug ein par Stunden länger dauern kann als unter normalen Umständen. "Möglicherweise müssen die Umzugshelfer öfter eine Pause einlegen, denn das Atmen und die körperliche Arbeit unter einer Mund-Nase-Bedeckungen fällt schwerer als ohne. Generell ist die Belastung auf beiden Seiten höher, wenn auch gleichzeitig die Sensibilität bei Kunden und Mitarbeitern gestiegen ist", erklärt Dierk Hochgesang.

In meinem Landkreis liegt die 7-Tage-Inzidenz über 200. Kann ich trotzdem umziehen?

Sollte der Landkreis, in dem ihr lebt oder in den ihr umziehen möchtet, eine Inzidenz über 200 aufweisen, solltet ihr sicherheitshalber bei der Orts- oder Stadtverwaltung nachfragen, ob euer Umzug stattfinden kann.

Ich befinde mich in Quarantäne, bin aber nicht mit Corona infiziert. Kann mein Umzug wie geplant stattfinden?

Wenn ihr euch in Quarantäne befindet, klärt unbedingt mit eurem zuständigen Gesundheitsamt, ob euer Umzug stattfinden kann oder nicht und versorgt das Umzugsunternehmen mit diesen Informationen. Wenn das Gesundheitsamt euren Umzug untersagt, dieser also aus objektiven Gründen nicht stattfinden kann, kann euer Umzug von Seiten des Unternehmens verschoben werden.

Wie läuft die Wohnungsbegehung mit dem Umzugsunternehmen ab?

Hier sind die Unternehmen frei in der Termingestaltung. "Einige Unternehmen bieten an, die Wohnungsbegehung virtuell zu machen. Andere Unternehmen schicken einen Außendienstmitarbeiter vorbei, der die Wohnungsbegehung für den Umzug unter den allgemein geltenden Hygienemaßnahmen macht.

Zum Download: Merkblatt für Umzüge während der Coronazeit

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. hat ein Merkblatt zusammengestellt, das viele wichtige Informationen für den Umzug während der Coronazeit beinhaltet, das ihr euch herunterladen könnt.

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