Mit dem Auto ins Ausland
So verhaltet ihr euch bei Kontakten mit der Polizei richtig
Bezahlte Werbepartnerschaft - Durch den weitestgehenden Wegfall permanenter Grenzkontrollen ist es zumindest in Europa deutlich leichter geworden, mit dem Auto ins Ausland zu fahren. Dennoch kann es aufgrund von Sprachbarrieren, unterschiedlichen Rechtsordnungen und abweichenden Verhaltensnormen nach wie vor zu Verständigungsschwierigkeiten oder Missverständnissen im Straßenverkehr kommen. Auch geübte Autofahrer tun daher gut daran, sich vor Reiseantritt mit den Gegebenheiten in den betreffenden Ländern auseinanderzusetzen und einige generelle Verhaltensregeln für Auslandsreisen zu verinnerlichen.

Welche Dokumente solltet ihr mitführen, um für Polizeikontrollen gewappnet zu sein?
Sonstige Mitführpflichten: Warnwesten, Verbandszeug und Co.
Über diese Standardausstattung hinausgehendes Zubehör (Ersatzreifen und -lampen, Feuerlöscher, Alkoholtests, Warnleuchten usw.) kann je nach Land ebenfalls von den gesetzlichen Mitführpflichten umfasst sein. Die Kontrolle von Dokumenten und sonstigen Mitführpflichten zählt auch im Ausland zu den Routinetätigkeiten, die die Polizei im Zuge von Verkehrskontrollen verrichtet. Wenn ihr mit einem

Tipps zum richtigen Verhalten bei polizeilichen Verkehrskontrollen im Ausland
Kommt es während einer Autofahrt im Ausland tatsächlich einmal zu einer Verkehrskontrolle, haben viele Lenker trotz sorgfältiger Vorbereitung ein mulmiges Gefühl. Das ist durchaus verständlich, da es sich bei einer solchen Prozedur für die durchführenden Polizisten zwar um Routine, für die betroffenen Fahrer aber um eine Ausnahmesituation handelt, die häufig mit Nervosität und erhöhter Anspannung einhergeht. Daher solltet ihr euch zur ersten Beruhigung stets vergegenwärtigen, dass Kontrollen noch keinen Vorwurf vonseiten der Exekutive darstellen, sondern der Einhaltung allgemeingültiger Vorschriften und damit im Endeffekt der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen.
Je ruhiger, besonnener und kooperativer ihr euch während einer Verkehrskontrolle verhaltet, desto weniger unangenehm wird diese für euch verlaufen. Dies beginnt schon mit dem sicheren und rücksichtsvollen Anhalten nach einer Aufforderung zum Stehenbleiben (Geschwindigkeit drosseln, Blinker betätigen, Musik ausschalten usw.). Nicht zu empfehlen ist demonstrative Eile oder Ungehaltenheit über die zu erwartende Dauer der Kontrolle, da dies meist das Gegenteil des gewünschten Effekts nach sich zieht. Stattdessen seid ihr gut beraten, die geforderten Dokumente möglichst rasch und kommentarlos vorzuweisen und auf Nachfragen präzise zu antworten. Langwierige Erklärungen, Ausflüchte oder gar Proteste beeindrucken gerade erfahrene Polizisten überhaupt nicht. Ist euch ein Fehler unterlaufen, solltet ihr diesen lieber unumwunden eingestehen - gerade bei kleineren Vergehen hat die Exekutive vielfach die Möglichkeit, bei entsprechender Einsicht Kulanz walten zu lassen.
Autopannen im Ausland: So reagiert ihr richtig
Durch Pannen verursachte Fahrtunterbrechungen sind immer ärgerlich und irritieren im Ausland natürlich doppelt. Glücklicherweise könnt ihr euch in einer solchen Situation zu großen Teilen an jenen Verhaltensweisen orientieren, die ihr als Autofahrer auch bei Pannen im Inland
Die Polizei muss unbedingt hinzugezogen werden, wenn durch die Panne eine Gefährdung für den Verkehr zu befürchten ist (etwa durch verlorengegangene Gegenstände auf der Fahrbahn). Innerhalb Europas solltet ihr den Euronotruf 112 wählen, über den ihr in der Regel in verschiedenen Sprachen um Hilfe ansuchen könnt. Davon abgesehen müsst ihr euch um das Abschleppen des Fahrzeugs, das Erreichen der nächstgelegenen Werkstatt sowie die Abwicklung der mit der Panne verbundenen Kosten Gedanken machen. Klar im Vorteil seid ihr dabei natürlich, wenn ihr über einen umfassenden Versicherungsschutz verfügt oder Mitglied eines Automobilclubs seid, dessen Dienste auch im Ausland in Anspruch genommen werden können.

Unfälle im Ausland: Wann müsst ihr die Polizei verständigen?
Noch belastender als eine reine Panne ist natürlich ein Unfall im Ausland, bei dem weitere Fahrzeuge beschädigt oder gar andere Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch in diesem Fall
Was die Rolle der Polizei bei Unfällen im Ausland anbelangt, so muss diese bei Personenschäden verpflichtend informiert werden. Bei Sachschäden (insbesondere, wenn diese die Bagatellschwelle nicht überschreiten) ist dies nicht in allen Fällen notwendig, kann aber dennoch nützlich sein, wenn beispielsweise Verständigungsschwierigkeiten oder Auseinandersetzungen mit dem Unfallgegner auftreten. Nach dem Polizeieinsatz solltet ihr euch ein Protokoll über die vorgenommenen Amtshandlungen aushändigen lassen und euch die Dienstnummern der involvierten Beamten notieren. Wichtig: Auf keinen Fall solltet ihr vor Ort irgendwelche Dokumente unterschreiben, deren Bedeutung euch nicht klar ist oder die womöglich voreilige Schuldeingeständnisse beinhalten könnten.