Mit dem Auto ins Ausland

So verhaltet ihr euch bei Kontakten mit der Polizei richtig

Bezahlte Werbepartnerschaft - Durch den weitestgehenden Wegfall permanenter Grenzkontrollen ist es zumindest in Europa deutlich leichter geworden, mit dem Auto ins Ausland zu fahren. Dennoch kann es aufgrund von Sprachbarrieren, unterschiedlichen Rechtsordnungen und abweichenden Verhaltensnormen nach wie vor zu Verständigungsschwierigkeiten oder Missverständnissen im Straßenverkehr kommen. Auch geübte Autofahrer tun daher gut daran, sich vor Reiseantritt mit den Gegebenheiten in den betreffenden Ländern auseinanderzusetzen und einige generelle Verhaltensregeln für Auslandsreisen zu verinnerlichen.

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Foto: Gerhard Seybert - stock.adobe.com

Besonders wichtig ist es im Hinblick auf Autofahrten im Ausland natürlich, bei Kontakten mit der Polizei richtig zu reagieren, damit es zu keinen exzessiven Verzögerungen bei der Weiterfahrt oder gar zu rechtlichen Komplikationen kommt. Besondere Umsicht ist in diesem Zusammenhang natürlich im Zuge von Verkehrskontrollen, aber auch nach Unfällen oder Pannen geboten. Unabhängig von länderspezifischen Besonderheiten lassen sich verschiedene Grundregeln benennen, die man im Umgang mit der Exekutive beherzigen sollte. Die wichtigsten davon haben wir in diesem Artikel für euch zusammengefasst, damit eure nächste Autotour im Ausland möglichst reibungslos verläuft.

Welche Dokumente solltet ihr mitführen, um für Polizeikontrollen gewappnet zu sein?

Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass sich Kontakte mit der Polizei im Ausland möglichst problemfrei gestalten, stellt das Mitführen wichtiger Dokumente dar. Hierzu zählt zuallererst der Führerschein - wurde dieser in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt, ist er im gesamten Unionsgebiet gültig (dies gilt jedoch nicht für vorläufige Führerscheine!). Des Weiteren solltet ihr natürlich darauf achten, dass der Führerschein nicht abgelaufen ist. Auch innerhalb der Europäischen Union kann es jedoch Abweichungen in Bezug auf Altersgrenzen für das Lenken bestimmter Fahrzeugklassen geben. Im Nicht-EU-Ausland kann es mitunter nötig werden, sich einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen. Was sonstige Dokumente anbelangt, so genügt innerhalb der EU beim Autofahren der Personalausweis, im sonstigen Ausland bedarf es häufig eines Reisepasses. Unbedingt mitführen solltet ihr für den Ernstfall auch einige Exemplare des standardisierten, mehrsprachigen Europäischen Unfallberichts.

Von erheblicher Bedeutung ist darüber hinaus die sogenannte "grüne Karte" - formeller Name: Internationale Versicherungskarte (IVK). Dabei handelt es sich um einen weltweit anerkannten Nachweis über den ordnungsgemäßen Versicherungsstatus des Fahrzeugs. Verkehrsexperten empfehlen generell, die grüne Karte auch dann mitzuführen, wenn dies nicht vorgeschrieben ist, da sie gemeinsam mit dem Unfallbericht Datenaustausch und Schadensabwicklung stark erleichtert. In der Praxis wird auch bei Verkehrskontrollen im EU-Ausland häufig das Vorzeigen der IVK verlangt, obwohl dort rein rechtlich das KFZ-Kennzeichnen als Versicherungsnachweis und als Nachweis der Zulassung ausreichen sollte. Apropos Kennzeichen: Eine separate Zulassung beziehungsweise Ummeldung des Autos ist bei temporären Auslandsaufenthalten innerhalb der EU nicht notwendig.

Sonstige Mitführpflichten: Warnwesten, Verbandszeug und Co.

Um für Verkehrskontrollen im Ausland gewappnet zu sein, solltet ihr auch sonstige Mitführpflichten abseits der oben genannten Dokumente berücksichtigen. Diese können von Land zu Land variieren, wobei für viele gängige Utensilien deckungsgleiche Regelungen gelten. Das ist zum Beispiel bei Warnwesten der Fall, die in den meisten EU-Mitgliedstaaten bei Zwischenfällen im Straßenverkehr verpflichtend angelegt und daher für alle Fahrzeuginsassen mitgeführt werden müssen. Auch das Mitführen von Warndreiecken ist so gut wie überall gesetzlich vorgeschrieben, in einigen Ländern sind sogar zwei Stück erforderlich. Verbandszeug wiederum ist in einigen großen EU-Staaten (zum Beispiel Frankreich) nicht obligat, sollte aber schon aus Sicherheitsgründen immer vorhanden sein.

Über diese Standardausstattung hinausgehendes Zubehör (Ersatzreifen und -lampen, Feuerlöscher, Alkoholtests, Warnleuchten usw.) kann je nach Land ebenfalls von den gesetzlichen Mitführpflichten umfasst sein. Die Kontrolle von Dokumenten und sonstigen Mitführpflichten zählt auch im Ausland zu den Routinetätigkeiten, die die Polizei im Zuge von Verkehrskontrollen verrichtet. Wenn ihr mit einem vor Ort gemieteten Fahrzeug unterwegs seid, solltet ihr euch nicht automatisch darauf verlassen, dass dieses alle relevanten Anforderungen erfüllt - die rechtliche Verantwortung verbleibt nämlich auch bei Mietautos beim Lenker.

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Foto: RAM - stock.adobe.com

Tipps zum richtigen Verhalten bei polizeilichen Verkehrskontrollen im Ausland


Kommt es während einer Autofahrt im Ausland tatsächlich einmal zu einer Verkehrskontrolle, haben viele Lenker trotz sorgfältiger Vorbereitung ein mulmiges Gefühl. Das ist durchaus verständlich, da es sich bei einer solchen Prozedur für die durchführenden Polizisten zwar um Routine, für die betroffenen Fahrer aber um eine Ausnahmesituation handelt, die häufig mit Nervosität und erhöhter Anspannung einhergeht. Daher solltet ihr euch zur ersten Beruhigung stets vergegenwärtigen, dass Kontrollen noch keinen Vorwurf vonseiten der Exekutive darstellen, sondern der Einhaltung allgemeingültiger Vorschriften und damit im Endeffekt der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dienen.


Je ruhiger, besonnener und kooperativer ihr euch während einer Verkehrskontrolle verhaltet, desto weniger unangenehm wird diese für euch verlaufen. Dies beginnt schon mit dem sicheren und rücksichtsvollen Anhalten nach einer Aufforderung zum Stehenbleiben (Geschwindigkeit drosseln, Blinker betätigen, Musik ausschalten usw.). Nicht zu empfehlen ist demonstrative Eile oder Ungehaltenheit über die zu erwartende Dauer der Kontrolle, da dies meist das Gegenteil des gewünschten Effekts nach sich zieht. Stattdessen seid ihr gut beraten, die geforderten Dokumente möglichst rasch und kommentarlos vorzuweisen und auf Nachfragen präzise zu antworten. Langwierige Erklärungen, Ausflüchte oder gar Proteste beeindrucken gerade erfahrene Polizisten überhaupt nicht. Ist euch ein Fehler unterlaufen, solltet ihr diesen lieber unumwunden eingestehen - gerade bei kleineren Vergehen hat die Exekutive vielfach die Möglichkeit, bei entsprechender Einsicht Kulanz walten zu lassen.

Autopannen im Ausland: So reagiert ihr richtig


Durch Pannen verursachte Fahrtunterbrechungen sind immer ärgerlich und irritieren im Ausland natürlich doppelt. Glücklicherweise könnt ihr euch in einer solchen Situation zu großen Teilen an jenen Verhaltensweisen orientieren, die ihr als Autofahrer auch bei Pannen im Inland anzuwenden gelernt habt. Das bedeutet zunächst: Warnblinkanlage einschalten und versuchen, eine Haltebucht zu erreichen. Danach solltet ihr eine Warnweste anziehen, auf der verkehrsabgewandten Seite aussteigen, den Ort des Vorfalls durch ein Pannendreieck absichern und euch an einen sicheren Warteplatz begeben (auf Autobahnen hinter der Leitplanke).


Die Polizei muss unbedingt hinzugezogen werden, wenn durch die Panne eine Gefährdung für den Verkehr zu befürchten ist (etwa durch verlorengegangene Gegenstände auf der Fahrbahn). Innerhalb Europas solltet ihr den Euronotruf 112 wählen, über den ihr in der Regel in verschiedenen Sprachen um Hilfe ansuchen könnt. Davon abgesehen müsst ihr euch um das Abschleppen des Fahrzeugs, das Erreichen der nächstgelegenen Werkstatt sowie die Abwicklung der mit der Panne verbundenen Kosten Gedanken machen. Klar im Vorteil seid ihr dabei natürlich, wenn ihr über einen umfassenden Versicherungsschutz verfügt oder Mitglied eines Automobilclubs seid, dessen Dienste auch im Ausland in Anspruch genommen werden können.

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Foto: Paolese - stock.adobe.com

Unfälle im Ausland: Wann müsst ihr die Polizei verständigen?


Noch belastender als eine reine Panne ist natürlich ein Unfall im Ausland, bei dem weitere Fahrzeuge beschädigt oder gar andere Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch in diesem Fall sind zunächst dieselben Schritte einzuleiten wie bei Unfällen im eigenen Herkunftsland: Hierzu zählen die Absicherung der Unfallstelle, die Verständigung der Einsatzdienste über den Euronotruf sowie die Erste-Hilfe-Leistung bei Verletzten. Um entstandene Schäden über die Versicherung abwickeln zu können, solltet ihr umgehend eure Daten mit dem Unfallgegner austauschen (Personalien, Versicherungsinformationen usw.). Der Europäische Unfallbericht stellt zur Bewältigung etwaiger Sprachbarrieren eine enorme Erleichterung dar, im Zweifelsfall sollte man aber immer einen Übersetzer hinzuziehen.


Was die Rolle der Polizei bei Unfällen im Ausland anbelangt, so muss diese bei Personenschäden verpflichtend informiert werden. Bei Sachschäden (insbesondere, wenn diese die Bagatellschwelle nicht überschreiten) ist dies nicht in allen Fällen notwendig, kann aber dennoch nützlich sein, wenn beispielsweise Verständigungsschwierigkeiten oder Auseinandersetzungen mit dem Unfallgegner auftreten. Nach dem Polizeieinsatz solltet ihr euch ein Protokoll über die vorgenommenen Amtshandlungen aushändigen lassen und euch die Dienstnummern der involvierten Beamten notieren. Wichtig: Auf keinen Fall solltet ihr vor Ort irgendwelche Dokumente unterschreiben, deren Bedeutung euch nicht klar ist oder die womöglich voreilige Schuldeingeständnisse beinhalten könnten.


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