25. Juli 2022 – Lea Biskup
Am heutigen Mittwoch (27.07.) müssen sich Lufthansa-Passagiere auf viele Flugausfälle und Verspätungen einrichten. Welche Rechte ihr habt, lest ihr hier.
Von Mittwoch (27. Juli) ab 03.45 Uhr bis Donnerstagfrüh (28. Juli) 6.00 Uhr streikt das Bodenpersonal der Lufthansa. Betroffen sind die Flughäfen in Hannover, Bremen, Frankfurt, Düsseldorf, Köln, Hamburg, München, Berlin, Stuttgart und Köln. In den laufenden Tarifverhandlungen für rund 20 000 Beschäftigte des Bodenpersonals hat die Gewerkschaft Verdi zu einem eintägigen Warnstreik aufgerufen. Zum Bodenpersonal gehören unter anderem Techniker und Logistiker, ohne deren Dienstleistungen die Flugzeuge nicht abheben können.
Am Hannover Airport fallen alle sechs geplanten Lufthansaflüge mit den Zielen Frankfurt und München aus, wie eine Flughafensprecherin am Dienstag bestätigte. In der Hansestadt sind es nach Angaben des Airports fünf von sieben Maschinen, die nicht starten. Auch diese Flüge sollten nach München und Frankfurt gehen.
Ob euer Flug geht oder nicht, könnt ihr hier überprüfen.
Streik: Welche Rechte haben Passagiere?
Wenn ihr während des Streikzeitraums einen Flug bei der Lufthansa gebucht habt, solltet ihr kurzfristig euren Flugstatus überprüfen oder euch bei der Lufthansa direkt über die aktuelle Lage informieren. Bei einem selbst gebuchten Flug ist die Fluggesellschaft euer richtiger Ansprechpartner. Habt ihr den Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht, wendet euch an euren Reiseveranstalter.
Wird euer Flug wegen eines Streiks annulliert oder verspätet sich, habt ihr Anspruch auf Unterstützungsleistungen (Ersatzflug oder Erstattung des Flugpreises), Verpflegung (etwas Snacks oder Getränke) und Unterbringung (wenn ihr wegen des Streiks z.B. nicht mehr nach Hause kommt). Diese Ansprüche könnt ihr bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Achtung: Wenn sich die Airline auf sogenannte "außergewöhnliche Umstände" beruft, muss sie keine Entschädigung zahlen. Das kann bei einem Streik der Fall sein.
- Anspruch auf Ausgleichszahlung: Gestaffelt nach Flugstrecke: 250 Euro (Kurzstrecke), 400 Euro (Mittelstrecke) oder 600 Euro (Langstrecke) pro Person
- Wahlrecht: Ihr könnt das Ticketentgeld vollständig zurückverlangen, wenn ihr nicht mehr mit der Lufthansa fliegen möchtet. Dann muss euch der Preis innerhalb weniger Tage in Geld Tage zurückgezahlt werden, nicht in Form eines Gutscheins.
Ihr könnt aber auch einen Ersatzflug bei der Lufthansa wählen, den die Lufthansa innerhalb eines zumutbaren Zeitraums anbietet soll. "Wenn die Lufthansa das nicht in zumutbarer Weise tut, dann muss man der Lufthansa eine Frist setzen und sagen: 'Wenn du es bis dahin nicht schaffst, suche ich mir selbst einen Flug und wegen der Zusatzkosten komme ich hinterher mit einem Schadenersatzanspruch'", erklärt Reiserechtler Paul Degott.
Hinweis: Laut Degott sind die Fluggesellschaften verpflichtet spätestens beim Eincheck-Vorgang ein Dokument bereit zu halten, auf dem die Passagierrechte stehen.
Weitere Informationen findet ihr hier: