15. Januar 2020 –
Seit 01.01.2020 sind Händler dazu verpflichtet, ihren Kunden einen Kassenbon auszuhändigen - egal ob diese einen Bon möchten oder nicht. Hier erfahrt ihr wichtiges zur Kassenbonpflicht.
Wer ist betroffen und wer nicht?
Die Vorschrift, einen Kassenbon ausstellen zu müssen (Belegausgabepflicht/Belegausgabeverpflichtung), betrifft prinzipiell alle Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem nutzen.
Für Händler ohne elektronische Kassensysteme greift die Belegausgabeverpflichtung nicht, wie z.B. "auf dem Wochenmarkt oder bei der Würstchenbude im Fußballstadion. Aber die Finanzverwaltung wird alles überprüfen und wird vermutlich die Händler, die nichts elektronisch erfassen, besonders hartnäckig prüfen", so Rechtsanwalt Andreas Kolb im Antenne Niedersachsen-Interview.
Trotzdem müssen auch diese Händler die Ausgaben ihrer Waren erfassen. Notfalls muss dies schriftlich geschehen. Zusätzlich sind auch die Händler ohne elektronische Kassensysteme dazu verpflichtet, auf Verlangen des Kunden einen Kassenbon auszustellen.
Bäckern in Niedersachsen zufolge stoße die neue Kassenbonpflicht bei Kunden auf große Ablehnung. Nicht einmal jede zehnte Quittung gehe über die Theke, der Rest lande im Müll, sagte Babette Lichtenstein van Lengerich vom Bäckerinnungsverband der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.
Ein Eindruck, den der Handelsverband Niedersachsen-Bremen bestätigt: Gerade bei kleinen Einkäufen hörten die Kaufleute "überwiegend Unverständnis" von den Kunden. "Häufig werden solche Bons einfach von den Einkaufenden liegen gelassen oder gar abgelehnt", sagte Hauptgeschäftsführer Mark Alexander Krack. Der Papierverbrauch für die Bons widerspreche für viele Menschen dem Umweltschutzgedanken.
Was steckt hinter der Bonpflicht?
Das Gesetz, das der Kassenbonpflicht zugrunde liegt, wurde bereits 2016 beschlossen. Mit der Einführung der Kassenbonpflicht ab dem 01.01.2020 soll die Manipulation an digitalen Kassiersystemen unterbunden und Steuerbetrug reduziert werden. Anhand der ausgestellten Kassenbons sollen Finanzbeamte besser überprüfen können, ob der Kassenbon auch im Kassensystem erfasst ist oder nicht. "Rein theoretisch könnten Unternehmen nach der Bonausgabe die Kasse auch manipulieren. Das soll mit der Ausgabepflicht verhindert werden. Bei einer Querprüfung könnte kontrolliert werden, ob die Zahlen auf dem Bon und der Kasse übereinstimmen oder voneinander abweichen", erklärt Kolb.
Problematisch könnte es bei den Unternehmen werden, die bisher keine Kassensysteme hatten, die Bons ausstellen können, vermutet Kolb: "Bei Bäckern zum Beispiel hat das bisher niemanden interessiert. Jetzt müssen die Unternehmen allerdings Bons ausstellen und diese Bonausstellung wird auch überprüft werden".
Sind Kunden verpflichtet den Kassenbon anzunehmen oder sogar aufzuheben?
Kunden sind nicht dazu verpflichtet, den Kassenzettel aufzubewahren, sondern können ihn direkt nach dem Einkauf in den Müll werfen (anders sieht es natürlich bei Kassenbons aus, die bspw. zu Garantiezwecken aufgehoben werden sollten).
Sobald ein Wert von der Kasse erfasst wird, ist der Händler dazu verpflichtet einen Kassenbon auszustellen. Dabei kann es sich theoretisch sogar um 1 Cent-Beträge handeln, die in die Kasse eingetippt werden. "Wichtig ist, dass der Bon ausgedruckt wird und der Kunde die Gelegenheit erhält diesen Bon zu nehmen und überprüfen zu können", erklärt der Rechtsanwalt.
Was sagt die niedersächsische Landesregierung zur Bonpflicht?
Die Landesregierung zeigte sich im Dezember uneins: Während Umweltminister Olaf Lies (SPD) sagte, die Regelung sei "völlig unvernünftig und ökologisch absoluter Unfug", und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) betonte, dass Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stünden, wies das CDU-geführte Finanzministerium darauf hin, dass dem Land wegen manipulierter Kassen viel Geld entgehe. Deswegen bestehe dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.
Gibt es eine Übergangsphase?
Grundsätzlich müssen Händler mit einem elektronischen Kassensystem seit dem 01.01.2020 ihren Kunden unaufgefordert bei jedem Kauf den Kassenbon aushändigen. Für Händler, die noch keine passende elektronische Kasse besitzen, gilt eine Übergangsphase bis September 2020.
Weit über tausend Kassenquittungen hängen als dekorativer Protest im Karlsruher Restaurant "Gasthaus Gutenberg". Die Inhaber des Restaurants protestieren mit der Aktion, bei der sie im Dezember eine Woche lang die Papierbelege gesammelt hatten, gegen die zum Jahresbeginn geplante Bonpflicht. Foto: Christoph Schmidt/dpa