17. Februar 2021 – Lea Biskup
Während der Pandemie wurde der Song "Jerusalema" der Südafrikaner DJ Master KG und Nomcebo Zikode zu einem Hit und Hoffnungsschimmer: Unzählige Menschen tanzten weltweit zu dem Song, auch Helfer wie Krankenschwestern, Ärzte, Polizisten und Feuerwehrleute. Doch jetzt fordert der Musikkonzern Warner Music Lizenzgebühren.
Statt mit dem Tanz zum Song "Jerusalema" weiter Hoffnung in Zeiten der Corona-Pandemie zu verbreiten, vergeht vielen Belegschaften von Krankenhäusern, Firmen oder Feuerwachen gerade die Freude über das selbstgedrehte Tanzvideo zu dem Hit. Denn der Musikkonzern Warner Music fordert jetzt nachträglich Lizenzgebühren für die Nutzung des Songs.
So soll Warner Music unter anderem die Polizei in NRW angeschrieben haben, wo mehrere Dienststellen an der "Jerusalema Challenge" teilgenommen und zu dem Song Tanz-Videos im Internet veröffentlicht hatten. Das Innenministerium hat nach Angaben einer Sprecherin die Lizenzgebühren bezahlt. Zur Höhe sagte das Ministerium aus vertraglichen Gründen nichts. Auch die Düsseldorfer Universitäts-Klinik hatte nach Angaben eines Sprechers Post von Warner Music bekommen. Tatsächlich hatte die Klinik das Tanz-Video ihrer Belegschaft kurz nach dem Erscheinen aber schon wieder offline genommen - was man dem Musikkonzern auch als Antwort mitteilte. Eine Geldforderung habe es seitdem nicht gegeben, hieß es von der Uni-Klinik.
Auch in Niedersachsen haben Vereine, Firmen und Organisationen mitgemacht, zum Beispiel ein Edeka in Wolfsburg und eine Arztpraxis in Schneverdingen.
Müssen auch Privatpersonen mit Lizenzgebühren rechnen?
Auf Anfrage von Antenne Niedersachsen teilte Warner Music mit: "In Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen Privatpersonen keine Erlaubnis für die Nutzung unserer Musik im Rahmen der Jerusalema Dance Challenge einholen oder kostenpflichtig eine Lizenz erwerben, wenn sie Videos mit unserer Musik in sozialen Medien oder auf Videoplattformen veröffentlichen."
Sobald jedoch Institutionen, Unternehmen oder Organisationen Videos mit Musik von Künstler*innen veröffentlichen, die bei Warner Music unter Vertrag stehen, ist es üblich, dass sich diese Unternehmen oder Organisationen Synchronisationslizenzen sichern. Eine Sprecherin von Warner Music bestätigte am Montag diese Linie gegenüber der dpa. "Da wir uns des Charakters der "Jerusalema Dance Challenge" aber bewusst sind, berücksichtigen wir durch abgestufte Lizenzvergütungen die jeweiligen Rahmenbedingungen des betreffenden Nutzers. Daher bieten wir je nach Nutzer unterschiedliche Preiskategorien für unterschiedliche Nutzungen an, auch rein symbolische Beträge."
Warner Music teilte mit, dass es "üblich" sei, in Lizenzverhandlungen einzutreten, "wenn Institutionen, Unternehmen oder Organisationen Videos mit Musik unserer Künstler*innen veröffentlichen", sobald "ein werblicher oder imagefördernder Effekt zugunsten einer Institution, Organisation oder Firma gegeben ist." Und dieser werbliche Effekt sei bereits durch "tausende Likes für das spontan aufgenommene Youtube-Video der Feuerwehr" gegeben, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt.
(mit Material der dpa)