29. Juli 2022 – Lea Biskup
Das 9-Euro-Ticket und der Tankrabatt laufen aus, die Krankschreibung per Telefon ist wieder möglich und ein neues Schuljahr beginnt. Diese und weitere Änderungen bringt der August mit sich.
Krankschreibung per Telefon wieder möglich
Angesichts weiterhin hoher Corona-Infektionszahlen sind Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden ab sofort wieder rein telefonisch und ohne Praxisbesuch möglich. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am Donnerstag (04.08.), wie eine Sprecherin bekanntgab. Die Regelung gilt demnach vorerst befristet bis Ende November.
Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können damit ohne Praxisbesuch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls telefonisch kann die Krankschreibung für weitere sieben Tage verlängert werden. Die Regelung galt bereits zu Beginn der Corona-Pandemie, war aber zum 1. Juni angesichts der entspannteren Infektionslage ausgelaufen.
Inzwischen seien die Zahlen aber wieder angestiegen, erklärte der Ausschussvorsitzende Josef Hecken. Gleichzeitig beginne in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison. "Wir wollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden", sagte er. Die telefonische Krankschreibung sei eine einfache, erprobte und bundesweit einheitliche Lösung dafür.
Steigende Energiekosten
Auch im August ist mit steigenden Energiekosten zu rechnen. Neben den steigenden Preisen aufgrund der ungewissenen Gaslieferungen von Russland rechnet Wirtschaftsminister Robert Habeck durch die Gasumlage mit weiteren Zusatzkosten von mehreren hundert Euro pro Haushalt. Dementsprechend raten Experten bereits jetzt zum Sparen. Um euch auf die Nebenkostenabrechnung 2022 vorzubereiten, ist es sinnvoll, wenn ihr euren monatlichen Abschlag zahlt und die gleiche Summe zurücklegt. Wenn es euch möglich ist, legt die doppelte Abschlagssumme zurück.
Gas-Notfallplan
Wegen der Energiekrise wollen die EU-Staaten ab August weniger Gas verbrauchen. Ein Notfallplan sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den nationalen Konsum im Zeitraum ab August bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken. Wie das Ziel erreicht werden soll, bleibt den Staaten überlassen. Mit dem Plan will die EU Vorsorge treffen für den Fall, dass Russland die Gaslieferungen vollständig unterbricht.
Auch in Niedersachsens Städten und Gemeinden wird bereits gespart. So wurden beispielsweise in Göttingen wurden die Öffnungszeiten der Zentralmensa der Uni und des Cafés Central verkürzt und in Hannover wird unter anderem die Raumtemperatur in den städtischen Gebäuden auf maximal 20 Grad begrenzt, für Technik- und Lagerräume gilt eine Spanne von 10 bis 15 Grad. Das Neue Rathaus, Museen und andere Sehenswürdigkeiten sollen im Dunkeln nicht mehr angestrahlt werden. Die städtischen Bäder werden darüber hinaus nicht mehr mit Gas beheizt. In Schwimm- und Freibädern, aber auch in Sport- und Turnhallen wird kein warmes Wasser mehr aus den Duschen kommen. Zudem sollen alle öffentlichen Brunnen abgeschaltet werden.
Steuererklärung
Ist bei euch kurz die Panik aufgestiegen, weil ihr dachtet, die Abgabefrist für die Steuererklärung am 31. Juli verpasst zu haben? Keine Sorge! Auch dieses Jahr gilt eine um drei Monate geltende Verlängerung zur Abgabe für eure Steuererklärung 2021. Als Abgabedatum gilt der 31. Oktober, sofern ihr sie selbst abgebt. In Bundesländern, in denen der 31. Oktober ein gesetzlicher Feiertag ist, dürft ihr die Steuererklärung auch noch am 01. November abgeben. Bei Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. August 2023.
9-Euro-Ticket läuft aus
Zum 31. August endet das 9-Euro-Ticket. Bund und Länder diskutieren über eine Nachfolgeregelung. So gibt es Vorschläge für eine 69-Euro-Monatsfahrkarte oder ein 365-Euro-Ticket fürs ganze Jahr. Während Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) auf die Verantwortung der Länder für den Nahverkehr hinweist, wollen diese mehr Geld vom Bund. Ob es einen Nachfolger für das 9-Euro-Ticket geben wird, ist noch ungewiss.
Ende des Tankrabatts
Ende August läuft ebenfalls der Tank-Rabatt aus. Die Steuersätze wurden bei Benzin drei Monate lang um 29,55 Cent je Liter und bei Diesel um 14,04 Cent je Liter gesenkt. Wie sich der Benzin- und Dieselpreis nach Auslaufen des Rabatts entwickeln, ist ebenfalls noch ungewiss.
Neues Schuljahr startet in Niedersachsen
In Niedersachsen enden die Sommerferien am 24. August. Dann heißt es für Schülerinnen und Schüler: Auf in ein neues Schuljahr. Nach knapp zweieinhalb Monaten ist mit Beginn der Herbstferien am 17.10. aber wieder eine kleine Verschnaufpause absehbar.
Corona-Vorschriften in Niedersachsen
Die aktuelle Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsens ist noch bis 27. August gültig, die aktuelle Corona-Verordnung noch bis zum 31. August 2022. Ob und in welchem Maße die beiden Verordnungen verlängert werden - darüber berät die niedersächsische Landesregierung in den nächsten Wochen.
Änderungen bei Arbeitsverträgen
Ab 1. August müssen in neuen Arbeitsverträgen mehr Informationen festgehalten sein. Das betrifft unter anderem Einzelheiten zur Bezahlung – auch von Überstunden – oder dass Arbeitnehmer ihren Arbeitsort frei wählen können, sofern dies vereinbart wurde.
Für Studierende, Auszubildende und Schüler, die Bafög bekommen, gelten ab 1. August zahlreiche Erleichterungen. So steigen die Bafög-Sätze um knapp sechs Prozent. Zudem gibt es höhere Freibeträge sowie höhere Wohnzuschläge für jene Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen.
Masern-Impfpflicht
Ab 1. August können Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, vom Kitabesuch ausgeschlossen werden. Gegen ungeimpfte Angestellte können die Gesundheitsämter ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot aussprechen.
Bereits seit März 2020 müssen Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, die neu in einer Kita oder Schule aufgenommen werden, einen Masern-Impfschutz nachweisen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Gleiches gilt Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal
Bis 31. Juli müssen nun auch Nachweise für Kinder und Beschäftigte da sein, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren.
(mit Material der dpa)