16. Januar 2023 –
Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein. Dafür müssen bei uns in Deutschland Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Bis wann ihr euren Führerschein umtauschen müsst, lest ihr hier.
Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Darunter fallen alle Papierführerscheine wie auch unbefristete Kartenführerscheine. Grund dafür sind EU-Vorgaben, denn Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Zusätzlich sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
"Da das Ausstellungsdatum auf den alten Papierführerscheinen häufig nicht mehr erkennbar ist, ist der Umtausch abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend", schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf seiner Webseite.
Bei Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsdatum eures Führerscheins entscheidend. Die entsprechenden Infos dazu findet ihr ihn eurem aktuellen Führerscheindokument.
Der Umtausch erfolgt ohne zusätzliche Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Allerdings wird das Führerscheinbild, genau wie beim Personalausweis, bei jeder Neuausstellung ausgetauscht. Alle 15 Jahre müsst ihr euren Führerschein dann umtauschen. Dafür wird eine gebühr von rund 25 Euro fällig. Da der Umtausch verpflichtend ist, riskiert ihr ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro, wenn ihr die Frist verstreichen lasst.
Für die Nostalgiker unter euch: Euren alten Führerschein dürft ihr nach dem Umtausch behalten. Dieser wird von der Führerscheinstelle entwertet und darf anschließend wieder von euch mitgenommen werden.
Hinweis: Führerscheininhaberinnen und -inhaber werden nicht aktiv angeschrieben, dass sie ihren Führerschein umtauschen müssen.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1953 - 1958 | 19.07.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2021-18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Mehr Informationen zum Führerscheinumtausch findet ihr auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums. >>>