21. Juni 2023 –

Bürgergeld-Änderungen, Rentenerhöhung & Co.

Änderungen im Juli

Rentnerinnen und Rentner dürfen sich über mehr Geld freuen, die Beiträge für die Pflegeversicherung werden erhöht und die Sommerferien starten - diese und weitere Änderungen bringt der Juli.

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Foto: Zerbor - stock.adobe.com

Rentenerhöhung

Zum 1. Juni dürfen sich Rentnerinnen und Rentner über eine Rentenerhöhung freuen. Der Bundesrat hatte am 16.06. der jährlichen Rentenerhöhung zugestimmt. Für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es damit das zweite Jahr in Folge eine deutliche Erhöhung: Im Westen steigen die Bezüge um 4,39 und im Osten um 5,86 Prozent. Die Zahlen sind seit März bekannt. Daneben kommt es fast 33 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung außerdem zur Angleichung des Rentenwerts in Ost und West, ein Jahr früher als geplant. Dennoch kritisieren Sozialverbände, dass die Renten trotz der Erhöhung weiter hinter der Inflation zurückbleiben.

Die Renten steigen im Normalfall jedes Jahr zum 1. Juli. Sie richten sich nach der Lohnentwicklung im Land. Bei sinkenden Löhnen verhindert allerdings eine sogenannte Rentengarantie, dass auch die Altersbezüge sinken. Im schlimmsten Fall kommt es dann zu Nullrunden, wie vor zwei Jahren im Zuge von Corona oder 2010 nach der Finanzkrise. Die entsprechende jährliche Verordnung muss nicht durch den Bundestag, sondern braucht lediglich die Zustimmung des Bundesrats.

Änderungen beim Bürgergeld

Ab dem 1. Juli treten beim Bürgergeld einige Änderungen in Kraft:

  • Höhere Freibeträge: Erwerbstätige mit geringem Einkommen dürfen ab 1. Juli von ihrem monatlichen Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro einen Anteil von 30 Prozent behalten, statt wie bisher von 20 Prozent.
  • Weiterbildungsgeld: Ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gibt es für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsschlussabschluss führen.
  • Bürgergeldbonus: Wer an Maßnahmen teilnimmt, die besonders dabei unterstützen, eine Ausbildung oder Arbeit zu finden, erhält ab dem 1. Juli 2023 monatlich einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro ausgezahlt.
  • Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst & Jugendfreiwilligendienst: Ab dem 1. Juli 2023 gilt für Auszubildende und Personen, die an einem Bundesfreiwilligendienst oder einem Jugendfreiwilligendienst teilnehmen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ein Grundfreibetrag von 520 Euro.
  • Coaching: Bürgergeld-Beziehende können die ganzheitliche Betreuung/Coaching als neues Angebot in Anspruch nehmen. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
  • Erbschaften & Mutterschaftsgeld: Ab 1. Juli werden Erbschaften und Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet, sondern als Vermögen.
  • Medizinische Reha: Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das Bürgergeld wird weitergezahlt.

Sommerferien

Bei uns in Niedersachsen sowie in Bremen und Sachsen-Anhalt starten die Sommerferien am 06. Juli und enden am 16. August 2023.

Damit ihr zum Ferienbeginn und während der Ferienzeit gut durch den Verkehr kommt, gibt es für euch alle wichtigen Verkehrsinfos für Niedersachsen in unserem "Antenne Niedersachsen Stau- und Blitzerservice", den wir auch online für euch haben. Wir wünschen euch eine gute und sichere Fahrt und einen tollen Sommerferienstart!

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Der Antenne Niedersachsen Stau- und Blitzerservice

Alle Verkehrs- und Blitzerinfos für Niedersachsen gibt's hier.

Pflegereform: Höhere Beiträge ab 1. Juli

Entlastungen für Pflegebedürftige im Heim und zu Hause, aber auch höhere Beiträge für Millionen von Bürgern - das sieht die geplante Pflegereform zum 1. Juli vor.

Angesichts deutlich steigender Kosten für die Pflege kommen zum 1. Juli höhere Beiträge - und im nächsten Jahr dann auch Entlastungen für Pflegebedürftige zu Hause und im Heim. Das sieht eine Reform der Ampel-Koalition vor, die der Bundesrat am Freitag gebilligt hat. Das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll die Pflegeversicherung vorerst bis 2025 finanziell absichern. Der Pflegebeitrag soll dafür um 0,35 Prozentpunkte erhöht werden, für Kinderlose noch etwas mehr. Familien mit mehreren jüngeren Kindern sollen aber entlastet werden. Die jetzige Reform soll 6,6 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich für die Pflege mobilisieren.

Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent. Zum 1. Juli soll er erhöht werden, und zwar in Kombination mit Änderungen wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss mehr danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht. Alles in allem soll der Beitrag für Kinderlose damit auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von nun 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent heraufgesetzt werden.

Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, soll Anfang 2024 um 5 Prozent angehoben werden, ebenso die ambulanten Sachleistungsbeträge. Nach einem Jahr und zusätzlich nach weiteren drei Jahren werden Geld- und Sachleistungen in Anlehnung an die Preisentwicklung angepasst.
Und auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sollen ab Januar 2024 einen höheren Zuschuss zum Eigenanteil erhalten: Im ersten Jahr des Aufenthalts steuert die Pflegeversicherung 15 Prozent zu, heute sind es fünf Prozent. Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige für einen Heimplatz inzwischen gut 2.400 Euro im Monat selbst zahlen, die Pflegeversicherung kommt nur für die reinen Pflegekosten auf.

Ladesäulen für Elektrofahrzeuge: Umsetzungsfrist zur kontaktlosen Kartenzahlmöglichkeit verlängert

Ursprünglich sollten Ladesäulen für Elektrofahrzeuge bereits ab 1. Juli 2023 verpflichtend mindestens eine kontaktlose Bezahlart mit Debit- und Kreditkarten anbieten, um so das spontane Laden unterwegs zu erleichtern. Allerdings gebe es laut Bundesregierung auf dem Markt noch kein ausreichendes Angebot an Ladesäulen, die diese Vorgaben erfüllten, hieß es beim Bundesrat. Die Umsetzungsfrist zur kontaktlosen Kartenzahlmöglichkeit wurde daher um ein Jahr auf den 1. Juli 2024 verlängert.

Regelungen zum erleichterten Kurzarbeitergeld laufen aus

Im Zuge der Coronapandemie wurde der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld eingeführt. Aufgrund der Energiekrise wurde dieser bis Ende Juni 2023 verlängert. Ab 1. Juli 2023 gelten wieder die Regelungen für Kurzarbeitergeld von vor der Corona-Pandemie.

(mit Material der dpa)

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