Zu warm für die Schule

Wann bekommen Niedersachsens Schüler Hitzefrei?

Sommer, Sonne und Temperaturen weit über 30 Grad. Viele Schüler hoffen da schon auf Hitzefrei. Aber wer darf bestimmen, wann es Hitzefrei an der Schule gibt? Hier für euch die Antwort.

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Wer entscheidet, ob Hitzefrei ist?

Auch, wenn sich das Gerücht hartnäckig hält: Festgelegte Kriterien wie eine Maximaltemperatur im Klassenraum gibt es nicht. Laut Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums muss jede Schule individuell bestimmen, wann Schülerinnen und Schüler Hitzefrei bekommen und wann nicht. Ausschlaggebend für die Entscheidung sind immer die Gegebenheiten vor Ort. «Wir geben keine Außentemperaturen dafür vor. Entscheidend sind die Temperaturen in den Räumen», sagte Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) am 27.06.2025 der Deutschen Presse-Agentur.

Das letzte Wort hat der Schulleiter: Wenn in Niedersachsens Schulen der Unterricht durch die Hitze erheblich beeinträchtigt ist, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter hitzefrei geben – und zwar für einzelne Klassen oder alle Klassen des Primarbereichs, des Sekundarbereichs I und II. Allerdings ist die Schule in der Aufsichtspflicht, bis die Schüler das Schulgelände verlassen.

Während bei weiterführenden Schulen Schülerinnen und Schülern aufgrund von Hitze unterrichtsfrei gegeben werden kann, ist das bei Grundschulen etwas anders: Diese sind per Gesetz "verlässlich". Das bedeutet, Kinder müssen zwischen 8 Uhr und 13 Uhr betreut sein. Das gilt in aller Regel auch bei Unterrichtsausfall wegen Hitze.

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Schulausfälle in Niedersachsen

Hier informieren wir euch über offiziell gemeldete Schulausfälle aus eurer Region.

Wer kann Hitzefrei bekommen?

Seit Juni 2025 dürfen auch Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (Sekundarstufe II) in Niedersachsen bei großer Hitze früher nach Hause gehen. Das ist neu – bisher war das nur für Grundschüler und für die Jahrgänge bis Klasse 10 möglich (Sekundarstufe I). Voraussetzung dafür ist, dass der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht länger sinnvoll erscheinen.

Auch in vollzeitschulischen Bildungsgängen der öffentlichen berufsbildenden Schulen, die nicht zu einem direkten Berufsabschluss führen, kann Hitzefrei gewährt werden. In Berufsschulklassen mit Abschluss kann der Unterricht bei zu großer Hitze als Distanzunterricht von Zuhause oder in Form selbstorganisierten Lernens weitergeführt werden. Ab der fünften Stunde ist es dann möglich, Hitzefrei zu geben.

Unterricht anpassen

Bei akuter Hitze sollten Lehrer darauf achten, dass sie im Unterricht entsprechend Rücksicht nehmen. Das körperliche Wohl aller Beteiligten hat dabei höchste Priorität. Das heißt: Auf Klausuren, Prüfungen oder sportliche Aktivitäten sollte nach Möglichkeit verzichtet werden und eine Unterrichtsstunde kann auch alternativ in den Innenhof, das nahegelegene Waldstück oder ins kühlere Lehrerzimmer verlegt werden.

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