13. Oktober 2021 – Lea Biskup

Viele Ziele in Niedersachsen

Corona-Auszeit für Familien

Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleinerem und mittlerem Einkommen einen kostengünstigen Familienurlaub in diesem und im nächsten Jahr und übernimmt bis zu 90% der Kosten.

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Foto: hemminetti - stock.adobe.com

Aufgrund der starken Belastung von Familien während der Corona-Pandemie, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren und mittleren Einkommen einen kostengünstigen Urlaub in gemeinnützigen Familienerholungseinrichtungen. Das Angebot gilt ebenfalls für Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben.

Das Bundesfamilienministerium übernimmt bis zu 90 Prozent der Kosten, sodass auf euch als Familie nur rund 10 Prozent der üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung zukommen. Der Aufenthalt darf bis zu einer Woche (maximal sieben Übernachtungen) dauern und kann insgesamt zweimal in Anspruch genommen werden:

  • Einmal für einen Urlaub 2021
  • Einmal für einen Urlaub 2022

Ob der Familienurlaub im gewünschten Zeitraum möglich ist, hängt davon ab, ob in der Wunschunterkunft Plätze frei sind.

Das sind die Voraussetzungen

Wenn ihr die geförderte Familienferienzeit mit eurem Kind bzw. euren Kindern in Anspruch nehmen möchtet, müsst ihr euren Wohnsitz in Deutschland haben und der Urlaub muss in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Erholungseinrichtung in Deutschland stattfinden. Außerdem muss mindestens eine der folgenden drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Ihr habt ein kleineres oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte Grenze fällt. Diese Grenze richtet sich danach, welche Personen in eurem Haushalt leben oder ihr erhaltet Leistungen wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein.
  • Ein Kind von euch hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
  • Ihr als Elternteil haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Ihr reist mit mindestens einem minderjährigen Kind an. Das Einkommen spielt keine Rolle.

Alle Familienformen, die die Voraussetzungen erfüllen, können die geförderten Familienferienzeiten in Anspruch nehmen; also auch Alleinerziehende, Pflegefamilien, Patchworkfamilien und weitere Familienformen.

Ob ihr mit eurem Einkommen die Voraussetzungen für die geförderte Familienferienzeit erfüllt, könnt ihr hier oder hier prüfen. >>>

Wo kann der Urlaub stattfinden?

Ihr könnt die Auszeit in gemeinnützigen Familienferienstätten und weiteren Unterkünften, die für die Familienerholung geeignet sind, in ganz Deutschland buchen.

Eine Übersicht aller Unterkünfte findet ihr hier. >>>

Weitere Fragen und Antworten zur geförderten Familienauszeit findet ihr hier. >>>

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