07. Juli 2020 –
Aufgrund des Coronavirus haben in Niedersachsen etwa 80.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Doch welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn es um Kurzarbeit geht? Wir haben mit Sabrina Lindwehr, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Lingen, gesprochen.
Die Agentur für Arbeit in der Region Niedersachsen und Bremen meldet für Juni einen Anstieg der Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit im Land. Die Zahl der Arbeitslosen liegt bei ungefähr 265.000 Menschen in ganz Niedersachsen. Etwa 80.000 Betriebe haben in den letzten Monaten Kurzarbeit angemeldet.
Doch nicht immer gehen Geschäftsführer in den Unternehmen sorgfältig mit den Regeln rund um die Kurzarbeit um. Es gibt Fälle, in denen der Arbeitgeber die Sozialleistungen von der Agentur für Arbeit bezieht, also offiziell Kurzarbeit angeordnet hat, doch die Arbeitnehmer arbeiten trotzdem in Vollzeit.
Wir haben mit Sabrina Lindwehr gesprochen, sie arbeitet als Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei RechtEffizient in Lingen. Mit ihr haben wir geklärt, was ihr als Arbeitnehmer tun könnt, wenn euer Chef die Kurzarbeit finanziell ausnutzt.
Ab wann verstößt mein Arbeitgeber gegen die Kurzarbeitsregeln?
Sabrina Lindwehr: In der schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird genau geklärt, wie viele Stunden gearbeitet werden darf. Wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Stundenanzahl festgelegt hat und trotzdem fordert, dass über diese Stundenzahl hinaus mehr gearbeitet werden soll, dann verstößt er gegen die Kurzarbeitsregeln.
Hinweis: Es ist nicht erlaubt, mehr als die vereinbarte Kurzarbeitsstundenanzahl zu arbeiten. Fordert euer Chef trotzdem mehr Stunden ein und ihr folgt dieser Aufforderung wissentlich, macht ihr euch strafbar.
Was kann ich als Angestellter tun, wenn sich mein Arbeitgeber nicht an die Regeln hält?
Sabrina Lindwehr: Wenn ich als Arbeitnehmer mehr arbeite, als vereinbart, ist das nicht in Ordnung. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer ein Gespräch mit dem Chef führen. Es ist nämlich erlaubt, die Kurzarbeit anzupassen oder aufzuheben, wenn es kurzfristig mehr Arbeit gibt. Das muss der Vorgesetzte auch der Agentur für Arbeit melden, damit die Leistungen angepasst werden.
Wenn sich der Arbeitgeber nicht auf das Gespräch einlässt, ist es wichtig, als Arbeitnehmer zu sagen, dass man die zusätzliche Arbeit, die über die Kurzarbeiterregelung fällt, nicht leistet. Wichtig dabei ist, dass Gespräche und Vereinbarungen immer schriftlich dokumentiert werden.
Ein zusätzlicher Ansprechpartner ist der Betriebsrat.
Wenn das nicht hilft, ist ein Gespräch mit einem Anwalt ratsam. Oft hilft ein Beratungsgespräch schon weiter. Ein kurzes Schreiben vom Anwalt ist manchmal schon wirksam, damit sich der Chef wieder an die Regeln hält. Sollte auch ein Schreiben keine Wirkung zeigen, droht eine Strafverfolgung.
Ich muss mal ein paar Überstunden machen, weil die Woche etwas stressiger war. Darf ich das während Kurzarbeit?
Grundsätzlich wäre das schon ein Verstoß. Man muss aber auch beachten, dass der Arbeitgeber kurzfristig die Kurzarbeit aufheben oder verändern darf.
Das heißt: Wenn der Arbeitgeber die Rückmeldung gibt, dass in dieser Woche mehr gearbeitet wurde und das so auch der Arbeitsagentur meldet, ist das in Ordnung. Andernfalls nicht.
Muss ich mit rechtlichen Konsequenzen als Arbeitnehmer rechnen, wenn ich trotz Anmeldung von Kurzarbeit normal arbeite?
Sabrina Lindwehr: Wenn ich mehr arbeite, als im Kurzarbeiter-Vertrag vereinbart ist, ich das ganz genau weiß und mein Chef die zusätzlichen Stunden erzwingt, mache ich mich strafbar.
Wenn ich also merke, dass ich mit den zum Beispiel 20 Stunden Arbeitszeit, die im Vertrag vereinbart wurden, nicht klar komme, suche ich das Gespräch mit dem Chef. Wenn der Chef bei 20 Stunden bleibt und die Stundenanzahl nicht aufstockt, sollte ich die Arbeit nach 20 Stunden beenden.
Wenn ich freiwillig (ohne das der Chef Druck macht) zusätzlich arbeite, ist das meine eigene Entscheidung. Ich leiste sozusagen ein Ehrenamt, denn in Kurzarbeiterverträgen gibt es keine Überstunden. Für diese zusätzliche (freiwillige) Arbeit bekomme ich als Arbeitnehmer auch kein Gehalt.
Wenn ich als Arbeitnehmer also freiwillig Überstunden leiste, dann macht sich der Arbeitgeber nicht strafbar, weil er die Überstunden nicht angeordnet hat.
Kann ich gekündigt werden, wenn ich meinen Arbeitgeber melde, weil er gegen die Kurzarbeiterregelung verstößt?
Nein, das ist nicht möglich. Auch nicht, wenn ihr euch als Arbeitnehmer weigert, die im Vertrag festgesetzte Stundenanzahl für Kurzarbeit zu überschreiten, obwohl euer Chef das fordert. Wenn der Arbeitgeber mit rechtlichen Schritten droht und zum Beispiel eine Abmahnung oder Kündigung ausspricht, ist das ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot. Das ist nicht erlaubt. Man kann sich als Arbeitnehmer gegen Kündigung und Abmahnung erfolgreich wehren.
Benötige ich Nachweise, wenn mein Arbeitgeber gegen die Kurzarbeitsregeln verstößt?
Sabrina Lindwehr: Arbeitnehmer sollten selbst dokumentieren und sich auch vom Arbeitgeber dokumentieren lassen, wann sie gearbeitet haben. Sonst kann auch der Arbeitgeber sagen kann: Wir haben 50 Prozent der Arbeitszeit angeordnet und diese Zeit haben unsere Arbeitnehmer auch wirklich gearbeitet.
Wenn der Chef anordnet, dass doch fünf Stunden mehr gearbeitet werden, dann ist es ratsam, sich schriftlich abzusichern, dass damit die Kurzarbeiterregelung kurzfristig aufgehoben wird, dass also mehr Arbeit geleistet wird und die Kurzarbeit damit verringert wird.
Wichtige Tipps für Arbeitnehmer
Sabrina Lindwehr, Fachanwältin für Arbeitsrecht in einer Kanzlei in Lingen erklärt kurz und knapp die wichtigsten Tipps für euch als Arbeitnehmer im Rahmen der Kurzarbeit.
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07.07.2020
Tipps zur Kurzarbeit als Arbeitnehmer