Weiterbildung

Bildungsurlaub

In Niedersachsen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neben ihrem Jahresurlaub auch Bildungsurlaub beantragen. Wie viele Tage Bildungsurlaub euch zustehen, welche Fristen ihr beachten müsst und welche Kurse ihr als Bildungsurlaub geltend machen könnt, erfahrt ihr hier.

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In der sich schnell verändernden Arbeitswelt habt ihr mit Bildungsurlauben eine tolle Möglichkeit, euch in verschiedenen Bereichen weiterzubilden. Der Bildungsurlaub ist zusätzlicher Urlaub, der euch extra dafür gewährt wird.

Wie viel Bildungsurlaub steht euch zu?

Wie viel Bildungsurlaub euch zusteht, ist von dem Bundesland abhängig, in dem ihr arbeitet. In Niedersachsen stehen euch bei einer Vollzeitanstellung pro Jahr fünf Tage Bildungsurlaub zu. Ihr könnt euren Bildungsurlaub auch aus zwei Jahren zusammenfassen und so insgesamt 10 Tage Bildungsurlaub beantragen.

Den Bildungsurlaub könnt ihr frühestens sechs Monate nach Beginn eures Beschäftigungsverhältnisses beantragen. Beamte, Richter, Soldaten und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienst können keinen Bildungsurlaub beantragen.

Allerdings muss der Arbeitgeber nur maximal 50% der Beschäftigten pro Jahr einen Bildungsurlaub gewähren. Schnell sein lohnt sich also!

Welche Inhalte sind erlaubt?

Was ihr in eurem Bildungsurlaub lernen möchtet, könnt ihr weitestgehend frei entscheiden. Die einzige Bedingung ist, dass der Bildungsurlaub in eurem Arbeits-Bundesland auch als solcher anerkannt ist. In Niedersachsen zählen u.a. politische und berufliche Weiterbildungen als Bildungsurlaub sowie Schulungen für das Ehrenamt. Eine Auflistung von Bildungsurlauben, die in Niedersachsen anerkannt sind, findet ihr hier. >>>

Damit der Bildungsurlaub auch als solcher deklariert werden kann, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Der Kurs muss mindestens drei inhaltlich und zeitlich zusammenhängende Tage umfassen. Zusätzlich muss der Unterricht jeden Tag sechs Zeitstunden dauern. Für den An- und Abreisetag sind je vier Unterrichtsstunden ausreichend.

So stellt ihr euren Antrag auf Bildungsurlaub

Ihr stellt für euren Bildungsurlaub einen Antrag auf Freistellung spätestens vier Wochen vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung bei eurem Arbeitgeber. Wie genau der Antrag auszusehen hat, könnt ihr in eurer jeweiligen Personalabteilung erfragen. Einen entsprechenden vorgefertigten Antrag auf Freistellung für Bildungsurlaub findet ihr auch zum Download auf betriebsrat.com. Zusätzlich benötigt ihr einen Anerkennungsnachweis, dass es sich bei eurem Kurs um eine anerkannte Bildungsveranstaltung handelt. Das kann entweder eine Anmeldebestätigung des Veranstalters sein oder eure eigene Anerkennung, die ihr von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung erhalten habt.

In aller Regel muss euch euer Arbeitgeber den Bildungsurlaub bewilligen. Nur wenn eurem Bildungsurlaub zwingende betriebliche oder dienstliche Belange entgegen stehen oder bereits 50% der Belegschaft einen Bildungsurlaub genehmigt bekommen haben, kann euer Antrag abgelehnt werden.

Tipp: Wenn euer Arbeitgeber euren Antrag auf Bildungsurlaub nicht spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn schriftlich ablehnt, gilt euer Bildungsurlaub als bewilligt.

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Die Kosten

Während eures Bildungsurlaubes zahlt euer Arbeitgeber euren Lohn weiter. Am Ende eures Bildungsurlaubes erhaltet ihr eine Teilnahmebescheinigung vom Veranstalter. Diese gebt ihr bei eurem Arbeitgeber ab, denn sie dient als Grundlage für euren Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Kursgebühren oder Reisekosten werden nicht erstattet.

Wenn ihr das erlernte Wissen aus eurem Bildungsurlaub auch in eurem Job anwenden könnt, lohnt es sich allerdings bei eurem Arbeitgeber nachzufragen, ob er vielleicht die Kursgebühren komplett oder zu einem Teil übernimmt.

Bildungsprämie vom Staat

Mit Hilfe der Bildungsprämie werdet ihr vom Staat in Sachen Weiterbildung unterstützt. So wird vor allem Menschen mit geringem Einkommen eine Weiterbildung ermöglicht. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat 50% der Kurskosten bis zu einer Höhe von maximal 500 Euro. Um einen Prämiengutschein beantragen zu können, darf euer jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro als Alleinstehender oder maximal 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten betragen. Zusätzlich müsst ihr mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.

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