Zu krank zum Arbeiten - aber auch zu krank für einen Spaziergang oder fürs Kino? Viele Arbeitnehmer sind verunsichert, was sie während der Krankschreibung dürfen und was nicht. Wir haben dazu mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gesprochen. Er sagt: "Wenn man krank ist, darf man ganz schön viel."
Viele von euch kennen sicher das Dilemma, wenn man krankgeschrieben ist: Es geht euch nicht gut, aber an die frische Luft würdet ihr schon gerne mal. Was aber, wenn ihr beim Spaziergang dem Chef in die Arme lauft? Oder noch schlimmer: Ihr postet etwas bei Facebook, das vermuten lässt, dass ihr gar nicht so krank seid. Voll okay oder ein Grund für Ärger mit dem Arbeitgeber? Wir haben bei Fachanwalt für Arbeitsrecht Torsten Bebensee nachgefragt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Gibt es klare Regeln, an die ich mich halten muss, solange ich krankgeschrieben bin?
Grundsätzlich gilt: Wenn ihr arbeitsunfähig seid, solltet ihr nichts tun, wovon euch der Arzt abgeraten hat und was eure Genesung verhindert. Wenn euch der Arzt zum Beispiel zur strengen Bettruhe rät, dann solltet ihr euch daran auch halten. Handelt ihr jedoch gegen den ärztlichen Rat oder täuscht die Erkrankung nur vor, riskiert ihr damit - wenn ihr auffliegt - auf jeden Fall eine Abmahnung, im schlimmsten Fall sogar die fristlose Kündigung.
Darf ich trotz verschriebener Bettruhe spazieren gehen oder sogar ins Kino?
Gegen einen Spaziergang ist laut Bebensee nichts einzuwenden. Immerhin braucht der angeschlagene Körper auch frische Luft. Was viele aber vielleicht nicht wussten: Man darf sich auch mit Freunden treffen, im Restaurant essen oder ins Kino gehen – sofern euer Arzt euch keine Einschränkungen mit auf den Weg gegeben hat. Verboten sind Freizeitaktivitäten laut Arbeitsrecht nicht. Was man tun darf - und was nicht, hängt vor allem von der Art der Erkrankung ab. Auch der Einkauf darf trotz Krankheit erledigt werden, solange der Arzt das Aufstehen und Einkaufen nicht ausdrücklich verboten hat. Auch hier gilt Augenmaß: Wer angeblich eine fiebrige Grippe hat, darf wenig Verständnis erwarten, wenn er beim Klamotten-Shoppen gesehen wird.
Was muss ich bei der Nutzung von Facebook & Co. während der Krankschreibung beachten?
Wenn ihr krank seid, ist die Nutzung von sozialen Netzwerken natürlich nicht verboten. Allerdings solltet ihr aufpassen, was ihr von euch preisgebt. Postet ihr zum Beispiel ein Foto, auf dem zu erkennen ist, dass ihr gerade auf einer Party seid, statt das Bett zu hüten, obwohl ihr eine schwere Grippe habt, kommt das bei den Kollegen nicht gut an. Und wer eine Sehnenscheidenentzündung hat und deshalb eigentlich gar nicht Tippen darf, der sollte sich von sozialen Netzwerken fernhalten.
Darf ich während der Krankschreibung verreisen?
Diese Frage haben wir uns bei unserer Recherche gestellt. Das Ergebnis ist überraschend: Trotz Krankheit zu verreisen, klingt erstmal frech - ist aber je nach Art der Erkrankung möglich. Wer vorhat, wegzufahren, sollte sich das vorher aber unbedingt genehmigen lassen. Auch hier gilt: Was der erfolgreichen Genesung nicht im Weg steht, ist erlaubt.
Fazit:
Gemeinsam mit Torsten Bebensee haben wir einige interessante Fakten zum Thema Krankschreibung herausgefunden. Wir halten fest: Wer krankgeschrieben ist, muss sich so verhalten, dass er möglichst schnell wieder gesund wird. Alles, was die Genesung verhindern könnte oder vom Arzt verboten wurde, ist auch nicht erlaubt und könnte zu einer Abmahnung oder sogar einer fristlosen Kündigung führen. Wer aber trotz gelbem Zettel mit Freunden im Café gesehen wird, gibt möglicherweise ein schlechtes Bild von sich ab und gefährdet das gegenseitige Vertrauen sowie das Arbeitsklima.