24. Juni 2025 – Fynn Köhler

Pfändungsfreigrenzen, Gehaltserhöhungen und Steuerfristen

Änderungen und Neues im Juli

Auch im Juli 2025 treten in Deutschland wieder einige wichtige Gesetzesänderungen und Neuerungen in Kraft, die viele Menschen direkt betreffen. Von Rentenerhöhungen über neue Pflege-Regeln bis hin zu Steuerfristen – wir geben euch einen Überblick, was sich für euch ändert.

JulyCalendar
Auch im Juli stehen einige Neuerungen an., Foto: gamjai - stock.adobe.com

Rentenerhöhung um 3,74 Prozent

Zum 1. Juli 2025 steigen die gesetzlichen Renten in ganz Deutschland um 3,74 Prozent. Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet das ein spürbares Plus: Wer beispielsweise eine monatliche Bruttorente von 1.000 Euro bekommt, erhält künftig rund 1.037 Euro.

Besonders erfreulich: Anders als früher gelten Ost und West inzwischen als gleichgestellt – es gibt also keine Unterschiede mehr zwischen alten und neuen Bundesländern. Das neue Rentenplus wird erstmals Ende Juli ausgezahlt. Rentner müssen aber beachten: In vielen Fällen steigt durch die Erhöhung auch der steuerpflichtige Teil der Rente, vor allem für Neu-Rentner des Jahrgangs 2025. Wer bislang unter dem steuerlichen Grundfreibetrag lag, sollte prüfen, ob nun eine Steuererklärung fällig wird.

Pfändungsfreigrenzen steigen

Ebenfalls zum 1. Juli wird mehr vom Einkommen vor einer Lohnpfändung geschützt. Der Grundfreibetrag erhöht sich von 1.499,99 Euro auf 1.559,99 Euro netto im Monat. Auch die Freibeträge für unterhaltspflichtige Personen steigen. Wer Schulden hat, kann damit ein bisschen mehr Geld für den Alltag behalten.

Zahl der Steuerpflichtigen Rentner steigt

Durch die Rentenerhöhung kann es sein, dass manche Rentnerinnen und Rentner erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. Denn: Wer durch die Anpassung den steuerlichen Grundfreibetrag von 12.096 Euro überschreitet, ist künftig steuerpflichtig. Besonders Neu-Rentner des Jahres 2025 sind betroffen, weil ihr steuerpflichtiger Rentenanteil auf 83,5 Prozent gestiegen ist.

Abgabefrist für Steuererklärung endet

Für alle, die ihre Steuererklärung selbst machen, läuft die Zeit: Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 endet am 31. Juli 2025. Wer bis dahin nichts einreicht, riskiert automatisch einen Verspätungszuschlag. Nur wer seine Erklärung über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein abgibt, hat noch Zeit bis zum 30. April 2026.

Wer Einkünfte aus mehreren Quellen hat, sollte genau prüfen, ob er zur Abgabe verpflichtet ist. Es lohnt sich übrigens auch für alle, die gar nicht müssten: Mit der richtigen Steuererklärung winken oft mehrere Hundert Euro Rückerstattung.

Neues Entlastungsbudget in der Pflege

Pflegende Angehörige bekommen ab Juli mehr Spielraum. Denn: Die bislang getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt. Ab sofort stehen jährlich 3.539 Euro zur Verfügung, die flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden können. Das Ziel: weniger Bürokratie und mehr Entlastung im Pflegealltag.

Die bisher notwendige sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt. Das bedeutet, dass Familien sofort auf Unterstützung zugreifen können, wenn sie gebraucht wird. Die neue Regelung gilt für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5.

Pflegebeiträge für Rentner: Einmaliger Zuschlag

Die Pflegeversicherung zieht rückwirkend einen Nachschlag von 4,8 Prozent ein, weil der Beitragssatz zum 1. Januar 2025 gestiegen war. Rentnerinnen und Rentnern wird im Juli deshalb einmalig ein höherer Betrag abgezogen. Ab August gelten dann wieder die regulären Beiträge.

Neue Mindestlöhne für Pflegekräfte

Gute Nachrichten für Pflegepersonal: Ab dem 1. Juli steigen die Mindestlöhne in der Altenpflege deutlich. Pflegefachkräfte erhalten dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde. Für qualifizierte Hilfskräfte gibt es 17,35 Euro, für ungelerntes Personal 16,10 Euro. Damit soll die Arbeit in der Pflegebranche attraktiver gemacht werden.

Mehr Geld auch für Opfer des DDR-Unrechts

Die sogenannte SED-Opferrente steigt ab Juli von 330 auf 400 Euro pro Monat. Auch die Ausgleichszahlung für beruflich Verfolgte erhöht sich auf 291 Euro. Diese Leistungen sollen nun außerdem regelmäßig mit den Renten angepasst werden und künftig unabhängig vom Einkommen gezahlt werden.

Höhere Freibeträge bei Witwen- und Witwerrenten

Wer eine Hinterbliebenenrente bekommt, kann ab Juli 2025 mehr eigenes Einkommen behalten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Der Freibetrag steigt auf 1.076,86 Euro monatlich. Pro kindergeldberechtigtem Kind kommen nochmal 228,42 Euro obendrauf. Das kann für viele Betroffene eine spürbare finanzielle Entlastung bringen.

Bundestagsabgeordnete bekommen mehr Geld

Auch für die Mitglieder des Bundestags gibt es zum 1. Juli mehr Geld. Die sogenannten Diäten steigen um 5,4 Prozent auf nun 11.834 Euro monatlich. Die Erhöhung erfolgt automatisch, orientiert sich an der Lohnentwicklung und muss nicht extra beschlossen werden.

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