27. Januar 2025 – Enja Grosse (deaktiviert)
Am 23. Februar finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt, es wird zur Pflicht, eure PV-Anlagen zu registrieren und der AI-Act soll die Künstliche Intelligenz regulieren – diese wichtigen Neuerungen und weitere Änderungen erwarten euch im Februar.
Die vorgezogenen Bundestagwahlen stehen am 23. Februar 2025 an. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Deutsche, die im Ausland leben, können bis zum 2. Februar einen Wahlantrag stellen.
Ihr möchtet eure Stimme per Briefwahl abgeben? Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins ist der Zeitraum für die Briefwahl kürzer als gewöhnlich. Wann die Stimmzettel in den Gemeinden verfügbar sind, variiert je nach Region. Informiert euch am besten auf der Internetseite eurer Gemeinde darüber. Achtet auch darauf, eure Briefwahl rechtzeitig per Post abzuschicken oder spätestens bis 18 Uhr am Wahltag in den Briefkasten, der auf dem Umschlag angegebenen Adresse einzuwerfen.
Bundestag schrumpft
Die Bundestagswahlen im Februar finden nach neuem Wahlrecht statt. Zukünftig soll es keinen übergroßen Bundestag mehr geben. In der letzten Legislaturperiode bestand der Bundestag aus 733 Abgeordneten. Im nächsten Bundestag sind jedoch nur noch 630 Sitze vorgesehen. Dies liegt daran, dass die Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft werden. Künftig wird die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag allein durch deren Zweitstimmen-Ergebnisse bestimmt.
Registrierungspflicht für PV-Anlagen
Ab dem 1. Februar 2025 müssen alle Photovoltaikanlagen im ZEREZ (Zentralregister für Einheiten- und Komponentenzertifikate) registriert sein. Andernfalls dürfen sie nicht mehr an das Stromnetz angeschlossen werden oder es droht die Abschaltung. Auch Komponenten wie Solarspeicher und Wechselrichter müssen im Register hinterlegt werden.
Das Register existiert bereits seit April 2024, bisher war die Registrierung freiwillig. Seitdem sind die Hersteller verpflichtet, die Einheiten- und Komponentenzertifikate im ZEREZ zu hinterlegen.
Falls eure Anlage noch nicht registriert ist, solltet ihr das bis zum 31. Januar 2025 nachholen. Für die Registrierung benötigt ihr z.B. Angaben zur Anlage und natürlich die Hersteller-Zertifikate der Komponenten. Welche Daten genau benötigt werden, seht ihr, wenn ihr euch kostenlos bei der ZEREZ registriert.
Diese Registrierung sollte euch in Zukunft das Leben erleichtern, denn die Netzbetreiber brauchen nicht mehr alle Zertifizierungsdokumente einzeln, sondern es reicht i.d.R. die ZEREZ-ID. Die soll dem Bürokratieabbau dienen und hat das Ziel, die Steuerung der Stromeinspeisung zu verbessern und so die Sicherheit und Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten.
Einspeisevergütung von Solaranlagen sinkt
Ab dem 1. Februar 2025 wird die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Solaranlagen reduziert. Diese Vergütung bleibt für euch 20 Jahre lang konstant und richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der maximalen Leistung und der Nutzung der Anlage.
Für Photovoltaikanlagen mit Teilleistungen bis zu 10 kWp gibt es künftig nur noch eine Vergütung von 7,94 Cent pro Kilowattstunde. Bei Volleinspeisung beträgt die Vergütung nur noch 12,60 Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Zu Beginn des Erneuerbare-Energien-Gesetzes lagen die Vergütungen noch bei über 50 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich wird die Einspeisevergütung halbjährlich um 1% reduziert.
Kurzer Februar – weniger Arbeitstage
2025 ist kein Schaltjahr, entsprechend gibt es keinen 29. Februar. Dem Statistischen Bundesamt zufolge ist das der Hauptgrund, warum 2025 etwas weniger Arbeitstage anfallen als im vergangenen Jahr. Genauer gesagt sind es im bundesweiten Schnitt 248,1 Arbeitstage und damit 0,7 weniger als 2024.
Was hat es nochmal mit dem Schaltjahr auf sich? Weil die Erde für die Umrundung der Sonne genau 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden braucht und der Kalender nur aus ganzen Tagen bestehen kann, muss die überschüssige Zeit irgendwie ausgeglichen werden – mit einem zusätzlichen Tag im Februar.
17. Januar 2025 – Lea Biskup
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