27. August 2020 – Stephan Scholte
Wochenlang haben die Länder ihre eigenen Corona-Regeln gemacht. Nun steigen die Infektionszahlen wieder. Der Ruf nach einheitlichen Regeln wird lauter. Hier lest ihr die Ergebnisse aus der Konferenz der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten!
Mindestbußgeld von 50 Euro für Verstöße gegen Maskenpflicht
Angesichts der wieder gestiegenen Zahl der Corona-Infektionen hat sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gemeinsam mit den Ministerpräsidenten darauf verständigt, vorerst auf weitere Lockerungsschritte zu verzichten. Die Hygiene-Regeln in Form des Mindestabstands von 1,5 Metern und dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen sind weiterhin unbedingt einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht wird ab sofort ein Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro erhoben. Bei uns in Niedersachsen wurde heute bereits ein Bußgeldkatalog verabschiedet, in dem festgelegt ist, dass Maskenverweigerer mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro rechnen müssen.
Ende kostenloser Corona-Tests aus Nicht-Risikogebieten
Mit dem Ende der Sommerferien aller Bundesländer am 15. September wird es keine kostenlosen Corona-Tests mehr für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten geben. Testungen sind von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung von Corona-Infektionsketten. Deshalb sei ein niederschwelliges und zielgerichtetes Testangebot nötig. Da die Zahl der Positiv-Getesteten aus Nicht-Risikogebieten gering war, wird diese kostenlose Möglichkeit eingestellt.
Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten
Reiserückkehrer aus Risikogebieten können eine 14-tätige Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden. Diese Regelung soll möglichst ab dem 1. Oktober 2020 umgesetzt werden. Rückkehrer müssen sich nach ihrer Einreise unverzüglich und auf direktem Weg in ihre Wohnung begeben. Außerdem wird ein Gesetz in Kraft treten, welches besagt, dass ein möglicher Einkommensausfall im Fall einer Reise in ein Risikogebiet, welches vor Reiseantritt als ein solches bekannt war, nicht entschädigt wird. Bei Reiserückkehrern ist zudem eine unverzügliche Übermittlung der Aussteigekarten an die zuständigen Gesundheitsämter zu gewährleisten. Zurzeit erarbeitet der Bund eine "elektronische Einreiseanmeldung", die den Meldeprozess bis hin zu den Gesundheitsämtern digitalisieren wird. Auf eine Reise in ein Risikogebiet soll, wenn möglich, verzichtet werden, so Kanzlerin Merkel auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Konferenz.
Eltern bekommen fünf Tage mehr bei krankem Kind
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass in diesem Jahr gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.
Großveranstaltungen bis Ende des Jahres verboten
Kanzlerin Merkel einigte sich mit den Ministerpräsidenten darauf, Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bis mindestens Ende Dezember 2020 zu verbieten. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.
Keine Einheitlichen Regelungen zur Beschränkung von Feiern im Privatbereich
Bund und Länder haben sich bei den umstrittenen Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen geeinigt. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar seien.
Die Informationen kommen von der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin Merkel mit dem bayrischen Ministerpräsidenten Söder und dem Hamburger Bürgermeister Tschentscher und der Deutschen Presse Agentur.