08. September 2020 –

Berufsverbot beendet

Prostitution im Norden ab 15. September wieder erlaubt

Seit dem Corona-Lockdown im März sind die Prostituierten im Norden mit Berufsverbot belegt. Andere körpernahe Dienstleistungen sind längst wieder zugelassen. Nun soll auch das Rotlicht wieder angehen.

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Foto: picture alliance/dpa

In den Nordländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen ist Prostitution vom 15. September an unter strengen Auflagen wieder erlaubt. Dies teilte Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) am Dienstag mit. Das Vorgehen sei mit den anderen drei Bundesländern abgesprochen, sagte die Hamburger Senatorin.

Um mögliche Infektionen nachverfolgen zu können, seien die Prostituierten verpflichtet, Kontaktlisten zu führen und nach Terminabsprache zu arbeiten. «Nicht zulässig sind weiterhin Prostitutionsveranstaltungen und Prostitution in Fahrzeugen», sagte Leonhard.

Gerichtsentscheidungen unterstützen Wiedereröffnungen

Ausschlaggebend für die Wiederzulassung sei gewesen, dass sie im Einklang mit den benachbarten Bundesländern erfolge, um Abwanderungen zu vermeiden. Außerdem sei die Entscheidung im Lichte von Gerichtsentscheidungen gefallen, so die Senatorin weiter.

In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, dass Prostitutionsstätten wieder öffnen dürfen. Ende August hatte auch das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen die von der Landesregierung angeordnete Schließung von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen außer Vollzug gesetzt. In Bremen stehe ebenfalls eine Entscheidung an, sagte Leonhard.

Auch in Hamburg hatten Sexarbeiterinnen und Bordellbetreiber aus der Herbertstraße nach eigenen Angaben einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Sie gehe davon aus, dass mit der Entscheidung, die Prostitution ab dem 15. September wieder zuzulassen, der Klagegrund entfallen sei, sagte Leonhard.

(dpa)

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