Nächste Corona-Maßnahme

Kontaktverbot in Niedersachsen

Bund und Länder haben weitere Schritte zur Eindämmung der Corona-Krise beschlossen mit dem Ziel Kontakte zwischen den Bürgern drastisch einzuschränken.

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Bund und Länder haben sich auf ein auch für Niedersachsen geltendes Kontaktverbot geeinigt. Dieses Verbot umfasst folgende Regelungen:

Kontaktverbot für Ansammlungen mit mehr als zwei Personen

  • Ansammlungen von mehr zwei Personen im öffentlichen Raum sind grundsätzlich verboten
  • Ausgenommen werden sollen Familien sowie im Haushalt lebende Personen.
  • Hilfe für andere sowie individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft seien weiterhin möglich
  • Verstösse gegen das Kontaktverbot sollen von Ordnungsbehörden und Polizei kontrolliert und sanktioniert werden
  • Die Maßnahme gilt ab Montag und zunächst für 14 Tage.

Weitere Maßnahmen

Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen - wie z.B. die Schließung von Frisör-Läden, Massage-Salons, Tatoo-Studios etc. - beschlossen. Im Wortlaut der Erklärung heißt es:

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1 genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.


"Wir müssen alle miteinander alles dafür tun, dass möglichst wenige Menschen infolge des Coronavirus sterben."

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hält das von Bund und Ländern beschlossene Kontaktverbot zur Eindämmung der Corona-Krise für unerlässlich. «Ich bin mir bewusst, dass diese weiteren Verschärfungen die Freiheit der Menschen in Niedersachsen stark einschränken», sagte er am Sonntagabend nach den Beratungen mit seinen Länderkollegen und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). «Sie sind aber notwendig, die Lage ist sehr ernst. Wir müssen alle miteinander alles dafür tun, dass möglichst wenige Menschen infolge des Coronavirus sterben.»

Es gehe angesichts der rasanten Ausbreitung des Covid-19-Erregers in Deutschland um eine dringend nötige Reduktion der Infektionsfälle: «Wir müssen alles in unserer Macht stehende dafür tun, dass unser Gesundheitssystem allen Betroffenen wirksam helfen kann», sagte Weil.

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