01. November 2021 –

Direkte Demokratie

Kommunale Bürgerbegehren seit 25 Jahren möglich - Kritik an Hürden

Seit 25 Jahren können Menschen in niedersächsischen Kommunen Bürgerbegehren anstoßen. Eine Erfolgsgeschichte war das bisher noch nicht sagen Kritiker - und nehmen die Landesregierung in die Pflicht.

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Ein Stift mit der Aufschrift "Ich will abstimmen!" liegt auf Zetteln mit Bürgerbegehren auf dem Schreibtisch von Dirk Schumacher, Landessprecher vom Verein «Mehr Demokratie» Bremen und Niedersachsen. Die Zahl der Bürgerbegehren ist in Niedersachsen gestiegen. Der Städte- und Gemeinbund blickt kritisch auf Bürgerbegehren und -entscheide. Nicht selten würden dadurch notwendige, gut begründete und lang diskutierte Entscheidungen aufgehoben, Foto: picture alliance/dpa

25 Jahre nach der Einführung von Bürgerbegehren in niedersächsischen Kommunen bemängeln Kritiker zu viele Hürden in dem Verfahren. An diesem Montag jährt sich die gesetzliche Verankerung des Verfahrens im November 1996. Seit dem Startschuss habe es in Niedersachsen 441 Bürgerbegehren gegeben, in 133 Fällen sei es auch zum Bürgerentscheid gekommen, sagte Dirk Schumacher, Landessprecher des Vereins Mehr Demokratie. "Das klingt nicht schlecht. Aber andere Bundesländer sind viel weiter als wir."

Der Fachverband Mehr Demokratie hoffe, dass bis zur nächsten Kommunalwahlperiode im Jahr 2026 Hürden für Bürgerbegehren abgebaut werden. Dazu solle einerseits die Liste der Ausschlusskriterien deutlich gekürzt werden. So könnten dann etwa auch Bürgerbegehren für Krankenhausstandorte oder Haushaltspläne kommunaler Betriebe ermöglicht werden. Außerdem sei es notwendig, dass Bürger sich auch digital einem Begehren anschließen können.

Der Verein fordert zudem die Abschaffung einer Gesetzesregelung für die nachgelagerten Bürgerentscheide. Diese sieht bisher vor, dass mindestens ein Fünftel aller Wahlberechtigten für den Entscheid votieren muss, damit dieser rechtlich bindend ist.

(dpa)

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