26. Oktober 2020 – Stephan Scholte

Neue Corona-Strategie in Planung

Kommt der "Lockdown light"?

Trotz eindringlicher Apelle, Kontakte auch auf freiwilliger Basis möglichst zu reduzieren, steigen die Infektionszahlen weiter drastisch an. Vor diesem Hintergrund plane Kanzlerin Angela Merkel nach Antenne Niedersachsen Informationen eine Art "Lockdown light".

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Foto: Markus Schreiber/AP-Pool/dpa

Wegen der angespannten Corona-Lage beraten Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch in einer Video-Konferenz über das weitere Vorgehen. Es gehe darum, möglichst schnell den Trend zu brechen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag. Allen sei bewusst, "dass dabei jeder Tag zählt".

So könnte das mögliche "Lockdown light" - Szenario aussehen:

  • Nach Antenne Niedersachsen Informationen wären dann vor allem sog. „kontaktnahe Wirtschaftsbereiche“ betroffen. Demnach müssten Fitness-Studios, Friseure oder Massage-Praxen zunächst dichtmachen.
  • Die BILD-Zeitung berichtet zudem, dass auch Bars, Restaurants und andere Veranstaltungsbetriebe schließen müssten.
  • Schulen und Kitas sollen dagegen offenbleiben, es sei denn die Infektions-Zahlen in den entsprechenden Regionen seien katastrophal.
  • Geschäfte sollen - unter Auflagen - zunächst geöffnet bleiben.

Am Mittwoch könnten diesen Maßnahmen bereits bei der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen werden. Am Montag hatte Kanzlerin Merkel die Infektionslage bereits als bedrohlich eingestuft. Nun zähle jeder Tag, die derzeitigen Maßnahmen würden nicht ausreichen.

Geplant sei der Lockdown zunächst bis zum 9. November. Zudem soll in den kommenden Tagen über einen um 2 Tage früheren Beginn der Weihnachtferien beraten werden. Damit könnten Ansteckungen-Gefahren bei Feiern vermindert werden, hieß es.

Das ist aber bislang nur eine Überlegung - erst wird am Mittwoch gemeinsam beraten, dann entscheidet jedes Bundesland für sich, was dort gelten soll.

Sicher ist schon jetzt: Wegen der weiterhin hohen Infektionszahlen soll ab Mittwoch eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen der Region Hannover samt Landeshauptstadt gelten. Die Corona-Maßnahme gelte für öffentliche Orte unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Das teilte eine Sprecherin der Region mit

Quellen: Antenne Niedersachsen, BILD, dpa

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