20. April 2020 –

Neue Regelungen in Niedersachsen

Geschäfte dürfen wieder öffnen - Maskenpflicht in Wolfsburg

Kleine und mittlere Läden dürfen ab heute wieder öffnen, größere können dies, wenn sie ihre Verkaufsfläche verringern. Wolfsburg führt dabei als erste niedersächsische Stadt eine Maskenpflicht ein. Aber was wird als tauglicher Mund- und Nasenschutz akzeptiert?

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Foto: picture alliance/dpa

Handelsketten, Läden und Buchhändler stehen in den Startlöchern: Nach wochenlanger Zwangspause in der Corona-Krise dürfen von diesem Montag an in Niedersachsen und Bremen kleine und mittlere Läden erstmals seit der angeordneten Schließung wieder öffnen. Ausgenommen sind Geschäfte mit einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern. Diese dürfen allerdings ebenfalls öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche entsprechend verringern. Dasselbe gilt für Läden in Einkaufszentren. Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen dürfen ungeachtet ihrer Größe öffnen.

Wolfsburg: Erste Stadt in Niedersachsen mit Maskenpflicht

Wolfsburg führt unterdessen als erste niedersächsische Stadt angesichts der vorsichtigen Öffnung von Geschäften vom Montag an eine Maskenpflicht ein. Diese gilt in den Geschäften, in öffentlichen Gebäuden, Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und in Bussen, wie aus der am Sonntag veröffentlichten neuen Allgemeinverfügung der Stadt hervorgeht. Die Maskenpflicht gilt mit einer Übergangsfrist von einer Woche zunächst bis zum 6. Mai. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.

Auch wenn erste Geschäfte wieder öffnen dürften, sei die Gefahr des Coronavirus noch lange nicht gestoppt und überwunden, begründete Oberbürgermeister Klaus Mohrs (SPD) den Schritt. Die Maskenpflicht gilt auch bei der Begleitung und Abholung von Kindern im Rahmen einer Notbetreuung von Schulen und Kitas sowie auf Schulhöfen und in Schülertransporten. In Schulgebäuden wird ein Tragen einer Alltagsmaske von der Stadt Wolfsburg dringend empfohlen.

Als Alltagsmaske akzeptiert die Stadt jeden Schutz vor Mund und Nase, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, das Verbreiten von Tröpfchen, etwa durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Eine zertifizierte Schutzkategorie ist nicht erforderlich. Ausreichend sind daher auch aus Baumwolle selbst geschneiderte Masken, Schals oder Tücher.

(dpa)

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