23. November 2020 – Maximilian Wilsmann (deaktiviert)

Fahrplan bis ins neue Jahr

Diese Lockdown-Regeln sind im Dezember geplant

Am Mittwoch beraten die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin darüber, wie der Teil-Lockdown weitergeführt werden soll. Welche Regelungen im Gespräch sind, erfahrt ihr hier.

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Foto: picture alliance/dpa

Die Hoffnung vieler Menschen in Deutschland auf ein baldiges Ende des Teil-Lockdowns wird sich angesichts hoher Infektionszahlen wohl zerschlagen. Nach Abstimmungen zwischen den Ländern zeichnete sich am Montag vielmehr eine Verlängerung der Schließungen in Gastronomie, Kultur- und Freizeitbereich um mindestens drei Wochen bis zum 20. Dezember ab. Im Gespräch waren zudem schärfere Kontaktbeschränkungen für private Treffen und womöglich eine erweiterte Maskenpflicht an Schulen.

Der Deutschen Presse-Agentur liegt ein Beschlussvorschlag vor, der unter den SPD-geführten Ländern abgestimmt ist. Der aktuelle Vorschlag sieht folgende Beschlüsse vor:

Weihnachten und Silvester

(Update 24.11.20) Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Dienstag vorliegenden geeinten Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Kinder bis 14 Jahren seien hiervon ausgenommen.

Der Verkauf und Gebrauch von Feuerwerk soll in diesem Jahr verboten werden. Damit sollen unnötige Belastungen für das Gesundheitssystem vermieden werden, so die dpa

Kontaktbeschränkungen

Die Bürger sollen jeden nicht nötigen Kontakt vermeiden und zuhause bleiben. Arbeitgeber werden gebeten, unbürokratisch Home-Office zu ermöglichen, um auch auf dem Weg zur Arbeit sowie bei der Arbeit Kontakte zu vermeiden.

Private Zusammenkünfte mit Freunden und Verwandten sollen auf den eigenen und einen weiteren Hausstand beschränkt werden. In jedem Fall sollen maximal 5 Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren sollen von dieser Regel ausgenommen werden. Diese Regelung soll vorerst bis zum 17 Dezember gelten. Ländern, die bei sinkender Tendenz unter eine 7-Tages-Inzidenz von 35 fallen, können bereits vorher von der Regelung abweichen. Sollte bis zu diesem Tag bundesweit keine sinkende Tendenz erreicht werden, werden die bestehenden Maßnahmen jeweils um 14 Tage verlängert, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Gottesdienste

Die dpa berichtet, dass Bund und Länder Gespräche mit Religionsgemeinschaften suchen sollen, um Vereinbarungen für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen zu treffen. Zusammenkünfte mit dem Charakter von Großveranstaltungen sollen vermieden werden.

Schulen

Schüler ab der siebten Klasse sollen künftig auch im Unterricht Maske tragen. Gelten soll das für Schüler und Berufsschüler in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuansteckungen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen - was derzeit vielerorts der Fall ist. Schulen ohne Corona-Fälle können aber davon ausgenommen werden, heißt es laut der dpa in der Beschlussvorlage.

Ein Teil der Beschlussvorlage ist auch eine Teststrategie für Schulen. Wenn in einer Klasse ein Corona-Fall auftritt, soll diese zusammen mit den betroffenen Lehrkräften für fünf Tage in Quarantäne. Am fünften Tag soll es für alle einen Schnelltest geben. Fällt dieser negativ aus, kann die Klasse wieder zurück an die Schule, so die dpa.

Die Ausgestaltung weiterer Maßnahmen, wie etwa Wechselunterricht wird den Ländern überlassen. Schülerfahrten und internationaler Austausch sollen untersagt bleiben. Es wird empfohlen, den Unterrichtsbeginn zu staffeln, um den Schulverkehr zu entzerren.

Mund-Nase-Bedeckung

In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder in denen Publikumsverkehr herrscht, gilt weiter eine Maskenpflicht. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln muss weiter eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. An Orten unter freiem Himmel, an denen sich viele Menschen aufhalten, sodass der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, soll ebenfalls eine Maskenpflicht gelten. Welche Orte das sind, legt die jeweils zuständige Behörde der Stadt fest.

In Arbeits- und Betriebsstätten gilt ebenfalls eine Maskenpflicht. Am Platz kann die Maske jedoch abgenommen werden, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen gewährleistet werden kann, so die dpa.

Hochschulen und Universitäten

Wie die dpa berichtet, sollen Hochschulen und Universitäten vollständig auf digitale Lehre umstellen. Ausnahmen können bei Laborarbeiten, Praktika und Prüfungen gemacht werden.

Wirtschaft, Kultur, Gastronomie, Selbstständige

Die staatlichen Hilfen für Betroffene sollen bis zum 20. Dezember verlängert werden, heißt es bei der dpa. Die Hilfen seien essenziell, um bei den Bürgerinnen und Bürgern Akzeptanz für die Maßnahmen zu schaffen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Länder wollen den Bund nach dem Entwurf bitten, wie eine steuerfinanzierte Stabilisierung der GKV-Beiträge aussehen könnte, damit die durch die Pandemie im Gesundheitswesen verursachten Kosten nicht einseitig durch die gesetzlich Versicherten abgefedert werden müssen, so die dpa. Als Möglichkeit wird ein Solidaritätszuschlag genannt.

Reiserückkehrer

Der Entwurf schlägt vor, dass die häusliche Quarantäne bei Reiserückkehrern und Kontaktpersonen einheitlich auf zehn Tage im Regelfall festgelegt werden soll - gerechnet ab dem Tag der Einreise beziehungsweise dem letzten Tag des Kontakte, heißt es bei der dpa.

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