30. April 2021 – Lina Zougari (deaktiviert)
Alles neu macht der Mai
Diese Änderungen gelten ab Mai
WhatsApp-Nutzungsrichtlinien, Kinderbonus & Co. - diese und weitere Änderungen bringt der Mai mit sich.
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Kinderbonus-Auszahlung
Im Mai gibt es einen Corona-Kinderbonus in Höhe einer einmaligen Zahlung von 150 Euro. Der Corona-Kinderbonus soll kurz nach der Auszahlung des Kindergeldes ausgezahlt werden. Der Tag der Auszahlung hängt von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer ab.
Hier haben wir die Auszahlungstermine für euch aufgelistet:
- Ziffer 0: 5. Mai
- Ziffer 1: 6. Mai
- Ziffer 2: 7. Mai
- Ziffer 3: 10. Mai
- Ziffer 4: 11. Mai
- Ziffer 5: 12. Mai
- Ziffer 6: 17. Mai
- Ziffer 7: 18. Mai
- Ziffer 8: 19. Mai
- Ziffer 9: 21. Mai
Von diesem Bonus profitieren unter anderem auch zukünftige Eltern, die mindestens einen Monat des Jahres kindergeldberechtigt sind. Diese erhalten die Auszahlung allerdings erst später. Außerdem kann der Bonus auch erhalten werden, wenn man nicht mehr kindergeldberechtigt ist. Voraussetzung dafür ist, dass von Januar bis Ende April 2021 eine Kindergeldberechtigung vorlag und diese Anfang Mai endet.
Lohnerhöhungen für Maler und Lackierer
Maler und Lackierer dürfen sich freuen. Ab dem 01. Mai werden die Löhne für diese Branche erhöht.
Erhöhungen im Rahmen des Mindestlohns gibt es für ungelernte Arbeitskräfte und gelernte Arbeitnehmer. Der Lohn ungelernter Arbeitskräfte erhöht sich im Rahmen des Mindestlohns I auf 11,40 Euro pro Stunde und der Lohn gelernter Arbeitnehmer im Rahmen des Mindestlohns II auf 13,80 Euro pro Stunde.
Ferner steigt neben dem Mindestlohn auch der Bundesecklohn. Dabei handelt es sich um den Lohn, der Arbeitnehmern nach zwei Jahren Berufstätigkeit gezahlt werden muss, vorausgesetzt diese standen unter einem Tarifvertrag. Der Ecklohn für Westdeutschland soll ab Mai 17,51 Euro betragen; der Ecklohn für Ostdeutschland 16,88 Euro.
Ein Mädchen sitzt vor ihrem Laptop. Die Website "Google" ist geöffnet. Zum 1. April tritt ein reformiertes Jugendschutzgesetz in Kraft, das Kinder und Jugendliche besser vor Mobbing und Belästigung im Internet bewahren soll. (dpa), Foto: picture alliance/dpa
Für Kinder und Jugendliche gehörten das Internet und die sozialen Netzwerke bereits vor der Corona-Pandemie zum Alltag. Dennoch hat das Homeschooling in der Pandemie die Intensität der Nutzung gesteigert. Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seien die Kinder und Jugendlichen auf Plattformen aktiv, die für ihre Altersklassen nicht geeignet seien, und würden deshalb auf "verstörende" und "beängstigende" Inhalte im Netz stoßen.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vom 26. März, das ab 01. Mai in Kraft tritt, soll dagegen helfen: Die in- und ausländischen Anbieter von Spielen und Filmen im Netz werden durch dieses Gesetz dazu verpflichtet, bestimmte Maßnahmen wie das Einrichten von Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anzubieten. Außerdem werden Alterskennzeichen für Online-Inhalte vorgeschrieben.
Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendschutz ausgebaut und soll in der Zukunft sicherstellen, dass die Regeln national und international eingehalten werden.
Mehr zu diesem Thema erfahrt ihr auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Neue Regeln für Energieausweise
Zum Themendienst-Bericht "Wohnen/Bauen/Energie/Umwelt/Klima/Ratgeber/KORR/" von Frauke König vom 26. November: Wie viel verheizt das Haus? Von Mitte 2008 an müssen die meisten Eigentümer dafür sorgen, dass sie die Energiekosten des Gebäudes ausweisen können. (dpa), Foto: picture-alliance/ gms
Für die Energieausweise gibt es seit dem 01. November 2020 eine neue gesetzliche Grundlage: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Seither wurde beschlossen, die Energieausweise mit zusätzlichen Informationen zum Energieverbrauch zu versehen. Ergänzend zu den Informationen über End- und Primärenergiebedarf sowie Klimafaktoren der Verbrauchswerte muss nun auch der CO2-Verbrauch ab dem 01. Mai rechnerisch ermittelt werden.
Vom 01. November 2020 bis zum 01. Mai 2021 galt eine Übergangsfrist für die Immobilieneigentümer oder -mieter. Während dieser Zeit konnten sich alle Eigentümer und Mieter um das Beschaffen eines für 10 Jahre gültigen Energieausweises nach den neuen Regeln kümmern. Dabei kann zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden. Der Unterschied zwischen den beiden Ausweisen besteht darin, dass im Bedarfsausweis umfangreichere Berechnungen zu dem Energieverbrauch eines Gebäudes gemacht werden.
Die Daten des Energieausweises sollten nicht selbst berechnet werden. Es ratsam einen Fachmann zu engagieren. Online kann der Energieausweis innerhalb von 48 Stunden angelegt werden.
Neue WhatsApp-Nutzungsrichtlinien
Bereits seit 2014 ist WhatsApp Mitglied der Facebook Inc. Die App teilt seitdem Daten wie Telefonnummern, Gerätekennungen und Nutzungsinformationen mit Facebook-Tochterunternehmen wie Facebook Payments, um Leistungen in verschiedensten Bereichen zu verbessern.
Ab Mitte Mai sollen nun neue WhatsApp-Nutzungsrichtlinien gelten. Dabei handelt es sich um die WhatsApp-Chat-Ausweitung für Unternehmen und deren Kunden. In Zukunft sollen die Daten, die die Kunden den Unternehmen über WhatsApp zukommen lassen auch an im Bestellprozess beteiligte Parteien weitergeleitet werden, sodass Informationen zu Bestellungen, Transaktionen, Terminen und Liefer- sowie Versandbenachrichtigungen über einen Dienst kommuniziert werden.
Außerdem werden die Unternehmen durch die neuen Nutzungsbedingungen dazu berechtigt, die Chats mit Kunden auch für ihre Marketingzwecke wie z. B. Werbung auf Facebook zu nutzen.
Laut WhatsApp würde sich für den privaten WhatsApp-Gebrauch nichts ändern, denn die Nachrichten werden weiterhin über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verschickt, sodass die Botschaften nur beim Sender und Empfänger entschlüsselt vorliegen. Ferner könne sich auch niemand, nicht einmal WhatsApp oder Facebook, in die WhatsApp-Videochats oder -Anrufe einklinken.
WhatsApp verkündet, dass die Nutzer nicht daran vorbei kämen den neuen Richtlinien bis zum 15. Mai zuzustimmen, wenn sie die App weiter nutzen wollen. Weitere Informationen findet ihr auf der WhatsApp-Webseite..
Windows 10 Update
Zum Themendienst-Bericht vom 10. Dezember 2019: Upgraden auf Windows 10 tut nicht weh und kostet nichts. Wer bei Windows 7 bleibt, setzt sich einem unkalkulierbarem Sicherheitsrisiko aus. (dpa), Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn
Am 11. Februar diesen Jahres hat Microsoft seine Nutzer gebeten, die Version 1909 des Betriebssystems Windows 10 bis zum 11. Mai upzudaten. Die Gründe dafür sind, dass die alten Versionen von Windows 10, die im November 2019 veröffentlicht wurden, nach dem 11. Mai keine Sicherheitsupdates und technische Unterstützung mehr von Microsoft erhalten.
Zu diesen Versionen gehören folgende:
- Windows 10 Home, Version 1909
- Windows 10 Pro, Version 1909
- Windows 10 Pro Education, Version 1909
- Windows 10 Pro for Workstations, Version 1909
Um das Update durchzuführen, geht wie folgt vor: Zuerst müssen die Einstellungen auf eurem Windows-Gerät geöffnet werden. Klickt anschließend auf "Update und Sicherheit" und danach auf "Updates suchen". Wenn das Gerät das Update gefunden hat, dann wird dieses automatisch installiert.
Kostenloses Girokonto von Comdirect nur noch unter Bedingungen
Das Logo der Comdirect Bank AG ist an dem Sitz der Bank zu sehen. (dpa), Foto: picture alliance/dpa
Die Tochtergesellschaft der Commerzbank, Comdirect, schafft kostenlose Girokonten für Kunden und Neukunden ab. Davon ausgenommen sind Studenten, Auszubildende und Praktikanten unter 28 Jahren. Ansonsten muss für ein solches Konto ab dem 01. Mai eine Gebühr von 4,90 Euro gezahlt werden, es sei denn, die folgenden spezifischen Bedingungen werden erfüllt:
- drei Zahlungen pro Monat durchgeführt von Google- oder Apple Pay
- monatliche Kontoeinzahlung von 700 Euro
- mindestens einen Wertpapierkauf über Comdirect
Die Raubfischsaison beginnt
Ab dem 1. Mai beginnt für viele Menschen die Angelsaison, da nun in den meisten Gewässern wieder der Hecht gefangen werden darf. Knapp zwei Wochen später, am 15. Mai, darf vielerorts auch dem Zander nachgestellt werden. Entsprechende Regelungen sind den Gewässerordnungen des zuständigen Fischereivereins zu entnehmen.
Achtung: In vielen Verein gilt seit kurzer Zeit ein Entnahmefenster statt dem Mindestmaß für Fische. Das bedeutet, dass die Tiere nicht mehr nur eine Mindestgröße erreicht haben müssen, um gefangen werden zu dürfen. Stattdessen gibt das Entnahmefenster eine Obergrenze für die Länge des Fangs vor, um Tiere zu schonen, die besonders wichtig für den Artenbestand in den Gewässern sind. Die Entnahmefenster lassen sich ebenfalls in den Gewässerordnungen nachlesen.